Hallo,
Ich denke die Anzahl der Auktionen sollte nicht das Kriterium sein nach dem man urteilen kann.
mmh, das sieht das Finanzamt aber anders. Wer am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit der Absicht teilnimmt daraus Einnahmen zu erzielen ist wohl gewerblich tätig. Die Absicht einen Gewinn zu erzielen muss nicht gegeben sein.
Da hast Du was verdreht:
Eine Tätigkeit gilt erst dann als gewerblich, wenn sie
* selbstständig
* mit Gewinnerzielungsabsicht und
* nachhaltig
Ist
Bei welchen Güteranzahl würdest du denn eine Grenze ziehen? Unser Prof. meint: Selbst der einmalige Verkauf von Luftballons auf der Kirmes kann schon gewerbliche Tätigkeit sein.
Kann ja muß nicht...
Er könnte ja z.Bsp. ein Gewerbe haben und T-Shirts über E-Bay verkaufen. Nun verkauft er einmal seine DVD Box und da macht er privat. Warum sollte er dies nicht dürfen.
TomIRL