Hallo,
nanana wwenn Du ein altes Komodenteil verklopst, dann ist das auch nicht gewerblkich sondern Privat.
Ja, aber nur, wenn es zu deinem persönlichen Hausstand gehört und es sich um Dinge des alltäglichen Bedarfs handelt. Ansonsten gibt es da noch gewisse §§ 22 Nr. 2 und 23 EStG. Sehr interessant.
Mit freundlichen Grüßen
André