TomIRL: eBay: Rückgabe bei "Privat"-Verkäufer (mit 5867 Bewertungen)

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Привет TomIRL.

In §23 EStG geht es um "Private Veräußerungsgeschäfte".

Jepp.

Also nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Jepp.

Sind wir uns darin einig?

Fast. § 23 ist subsidiär. Wenn nicht § 15, dann evtl. § 23. Also waren Andres Überlegungen hier gar nicht so abwegig :)

Naja also doch entweder oder..
Ist aber unerheblich, weil Andre ja immer der Meinung war das er dies alles in eine Topf kippen kann.
Denn wenn er kein Gewerbe hat, dann gilt auch nicht die Rücknahmeverpflichtung.
Ist dies nicht eine reine Verbraucherschutzbestimmung ist, und auf Gewerbliche Abnehmer nicht anzuwenden?
Sprich im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt die so oder so nicht?

Jain, denke dran, dass Körperschaften, die nach HGB buchführungspflichtig sind, stets gewerbliche Einkünfte haben (§ 8 Abs. 2 KStG), die somit auch der GewSt unterliegen. Die Ausnahmen (z.B. Vereine) lassen wir jetzt mal außen vor :)

Jo.. das liegt in der Natur der Sache. :-)

TomIRL

So nu wie kriegen wir raus ob es sich nun um einen Gewerbetreibenden handelt oder nicht?

Wir fragen nach der Gewinnerzielungsabsicht, die bei bloßer Auflösung einer DVD-Sammlung i.d.R. zu verneinen ist.

Дружба!
Siechfred