Ich habe einen Domainnamen von einem Dritten erworben, d.h. es
erfolgte eine schriftliche (E-Mail) Einigung über den Kaufpreis.
Diesen habe ich auch in voller Höhe ohne jegliche Abzüge gezahlt
und entsprechend Tätigkeiten expliziert für diese Domain;
wie z.B. Logoerstellung, Projektkonzeption, Grafikdesign und
Scriptprogrammierung begonnen.
sind diese arbeiten vertragsbestandteil?
Mein Problem ist nun, das der Verkäufer die Domain schlicht und
einfach nicht überträgt (keine KK-Freigabe).
Das ich nun aufgrund dessen Verhalten (Nichtlieferung) von dem
geschlossenen Vertrag zurücktreten kann, und somit den
überwiesenen Kaufpreis zurückfordern kann, dürfte ja richtig sein.
hast du den verkäufer schriftlich zur lieferung angemahnt und eine frist gesetzt?
woher nimmst du die kenntnis daß der verkäufer nicht liefern will?
Meine Frage ist nun, ob ich auch den Aufwand den ich ja nur für
diese Domain betrieben habe, dem Verkäufer berechnen kann
(Schadensersatz oder Aufwandsersatz aufgrund Vertrauensschaden ?)?
Falls dieses der Fall sein sollte, welche Stundensätze dürfte ich
diesem dann berechnen ? Ich habe überwiegend Grafik- und Programmier-
leistungen erbracht (keine Firma) und ich sehe es eigentlich nicht
ein, das ich meine Freizeit für nix und wieder nix opferte.
was kann der verkäufer dafür ???
also das mit folgeschäden ist immer eine wackelige sache:
ich habe letze woche bei einer autovermietung einen pkw gemietet um damit zur spielbank zu fahren und meine lieblingszahlen zu setzen. nun passiert das unglaubliche: alle zahlen waren richtig. bei meinen einsätzen hätte soviel gewonnen, daß ein lottogewinn dagen nur taschengeld ist.
nun das ärgerliche: als ich den pkw abholen wollte, war keiner mehr verfügbar, obwohl ich den mietvertrag schon in der tasche hatte.
soll ich jetzt den entgangenen gewinn einklagen??
Soweit mir bekannt ist, gab es vor wenigen Wochen ein Urteil
wegen genau so einem Vorgang (da hat überigens der Käufer Recht
erhalten) - wäre wirklich super wenn auch jemand hierzu das Akz.
hätte.
was war das denn für eine instanz ? das mit gerichtsurteilen ist immer so eine sache, auf welche man sich nicht verlassen sollte.
kannst ja mal googeln.