Georg: Verkäufer verweigert KK - Schadensersatz ?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Domainnamen von einem Dritten erworben, d.h. es
erfolgte eine schriftliche (E-Mail) Einigung über den Kaufpreis.
Diesen habe ich auch in voller Höhe ohne jegliche Abzüge gezahlt
und entsprechend Tätigkeiten expliziert für diese Domain;
wie z.B. Logoerstellung, Projektkonzeption, Grafikdesign und
Scriptprogrammierung begonnen.
Mein Problem ist nun, das der Verkäufer die Domain schlicht und
einfach nicht überträgt (keine KK-Freigabe).
Das ich nun aufgrund dessen Verhalten (Nichtlieferung) von dem
geschlossenen Vertrag zurücktreten kann, und somit den
überwiesenen Kaufpreis zurückfordern kann, dürfte ja richtig sein.
Meine Frage ist nun, ob ich auch den Aufwand den ich ja nur für
diese Domain betrieben habe, dem Verkäufer berechnen kann
(Schadensersatz oder Aufwandsersatz aufgrund Vertrauensschaden ?)?
Falls dieses der Fall sein sollte, welche Stundensätze dürfte ich
diesem dann berechnen ? Ich habe überwiegend Grafik- und Programmier-
leistungen erbracht (keine Firma) und ich sehe es eigentlich nicht
ein, das ich meine Freizeit für nix und wieder nix opferte.
Mir ist schon klar, das hier niemand eine Rechtberatung geben darf,
also bitte ich freundlich um eure Meinungen (vielleicht mit ein
paar Urteilen/Aktenzeichen :-).
Soweit mir bekannt ist, gab es vor wenigen Wochen ein Urteil
wegen genau so einem Vorgang (da hat überigens der Käufer Recht
erhalten) - wäre wirklich super wenn auch jemand hierzu das Akz.
hätte.

Mit besten Grüssen
Georg

  1. hi,

    Meine Frage ist nun, ob ich auch den Aufwand den ich ja nur für
    diese Domain betrieben habe, dem Verkäufer berechnen kann
    (Schadensersatz oder Aufwandsersatz aufgrund Vertrauensschaden ?)?
    Falls dieses der Fall sein sollte, welche Stundensätze dürfte ich
    diesem dann berechnen ? Ich habe überwiegend Grafik- und Programmier-
    leistungen erbracht (keine Firma) und ich sehe es eigentlich nicht
    ein, das ich meine Freizeit für nix und wieder nix opferte.

    und was bitte sollte der rechtlichen bewertung "eigene dummheit" deiner ansicht nach entgegenstehen, wenn du mit solchen arbeiten anfängst, bevor sich die domain wirklich in deinem "besitz" befindet?

    gruß,
    wahsaga

    --
    Rest in peace, Dimebag!
    #
    "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
    1. und was bitte sollte der rechtlichen bewertung "eigene dummheit" deiner ansicht nach entgegenstehen, wenn du mit solchen arbeiten anfängst, bevor sich die domain wirklich in deinem "besitz" befindet?

      gruß,
      wahsaga

      Vielleicht der Glauben an die Menschheit und an bindende Verträge ?
      (und da wundert man sich über den Wirtschaftsmissstand in Deutschland).

      Georg

      1. (und da wundert man sich über den Wirtschaftsmissstand in Deutschland).

        Ich wundere mich da nicht schon lange nicht mehr drüber.

  2. Moin!

    Mein Problem ist nun, das der Verkäufer die Domain schlicht und
    einfach nicht überträgt (keine KK-Freigabe).
    Das ich nun aufgrund dessen Verhalten (Nichtlieferung) von dem
    geschlossenen Vertrag zurücktreten kann, und somit den
    überwiesenen Kaufpreis zurückfordern kann, dürfte ja richtig sein.

    Ebenso kannst du auf Vertragserfüllung klagen, denn der Verkäufer hat ja schließlich seinen Teil des Vertrages zwingend zu erfüllen.

    Meine Frage ist nun, ob ich auch den Aufwand den ich ja nur für
    diese Domain betrieben habe, dem Verkäufer berechnen kann
    (Schadensersatz oder Aufwandsersatz aufgrund Vertrauensschaden ?)?

    Naja, eigentlich willst du doch die Domain haben, damit du dort dein Projekt durchziehen kannst. Ohne Zustimmung zum KK wird das aber nichts werden - also mußt du auf Freigabe der Domain klagen.

    Rückabwicklung des Geschäfts wäre in jedem Fall nur die zweite Alternative, beispielsweise wenn der Vertragspartner dir die Domain gar nicht verschaffen kann - entweder weil sie ihm, der das Geld gekriegt hat, gar nicht gehört, oder weil sie ihm mittlerweile nicht mehr gehört, weil er sie anderweitig vergeben hat.

    Nur in diesem Fall kannst du sowohl auf Rückabwicklung des Vertrages als auch auf Schadenersatz (den du dann allerdings belegen können solltest) klagen.

    Wenn du genauere Informationen brauchst, wende dich an einen Rechtsanwalt. Der wird sowohl den vorliegenden Kaufvertrag als auch alle weiteren Aspekte prüfen und dir dann hilfreich unter die Arme greifen - eventuell reicht ja schon ein Anwaltsbrief, um den Verkäufer zum Handeln in deinem Sinne zu bewegen. Der Anwalt würde dann sicherlich auch auf Kosten des Domainverkäufers gehen - zumindest, wenn du vor Gericht klagst und Recht bekommst.

    - Sven Rautenberg

  3. Ich habe einen Domainnamen von einem Dritten erworben, d.h. es
    erfolgte eine schriftliche (E-Mail) Einigung über den Kaufpreis.
    Diesen habe ich auch in voller Höhe ohne jegliche Abzüge gezahlt
    und entsprechend Tätigkeiten expliziert für diese Domain;
    wie z.B. Logoerstellung, Projektkonzeption, Grafikdesign und
    Scriptprogrammierung begonnen.

    sind diese arbeiten vertragsbestandteil?

    Mein Problem ist nun, das der Verkäufer die Domain schlicht und
    einfach nicht überträgt (keine KK-Freigabe).
    Das ich nun aufgrund dessen Verhalten (Nichtlieferung) von dem
    geschlossenen Vertrag zurücktreten kann, und somit den
    überwiesenen Kaufpreis zurückfordern kann, dürfte ja richtig sein.

    hast du den verkäufer schriftlich zur lieferung angemahnt und eine frist gesetzt?
    woher nimmst du die kenntnis daß der verkäufer nicht liefern will?

    Meine Frage ist nun, ob ich auch den Aufwand den ich ja nur für
    diese Domain betrieben habe, dem Verkäufer berechnen kann
    (Schadensersatz oder Aufwandsersatz aufgrund Vertrauensschaden ?)?
    Falls dieses der Fall sein sollte, welche Stundensätze dürfte ich
    diesem dann berechnen ? Ich habe überwiegend Grafik- und Programmier-
    leistungen erbracht (keine Firma) und ich sehe es eigentlich nicht
    ein, das ich meine Freizeit für nix und wieder nix opferte.

    was kann der verkäufer dafür ???

    also das mit folgeschäden ist immer eine wackelige sache:
    ich habe letze woche bei einer autovermietung einen pkw gemietet um damit zur spielbank zu fahren und meine lieblingszahlen zu setzen. nun passiert das unglaubliche: alle zahlen waren richtig. bei meinen einsätzen hätte soviel gewonnen, daß ein lottogewinn dagen nur taschengeld ist.
    nun das ärgerliche: als ich den pkw abholen wollte, war keiner mehr verfügbar, obwohl ich den mietvertrag schon in der tasche hatte.

    soll ich jetzt den entgangenen gewinn einklagen??

    Soweit mir bekannt ist, gab es vor wenigen Wochen ein Urteil
    wegen genau so einem Vorgang (da hat überigens der Käufer Recht
    erhalten) - wäre wirklich super wenn auch jemand hierzu das Akz.
    hätte.

    was war das denn für eine instanz ? das mit gerichtsurteilen ist immer so eine sache, auf welche man sich nicht verlassen sollte.

    kannst ja mal googeln.