Sven Rautenberg: Verkäufer verweigert KK - Schadensersatz ?

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Moin!

Mein Problem ist nun, das der Verkäufer die Domain schlicht und
einfach nicht überträgt (keine KK-Freigabe).
Das ich nun aufgrund dessen Verhalten (Nichtlieferung) von dem
geschlossenen Vertrag zurücktreten kann, und somit den
überwiesenen Kaufpreis zurückfordern kann, dürfte ja richtig sein.

Ebenso kannst du auf Vertragserfüllung klagen, denn der Verkäufer hat ja schließlich seinen Teil des Vertrages zwingend zu erfüllen.

Meine Frage ist nun, ob ich auch den Aufwand den ich ja nur für
diese Domain betrieben habe, dem Verkäufer berechnen kann
(Schadensersatz oder Aufwandsersatz aufgrund Vertrauensschaden ?)?

Naja, eigentlich willst du doch die Domain haben, damit du dort dein Projekt durchziehen kannst. Ohne Zustimmung zum KK wird das aber nichts werden - also mußt du auf Freigabe der Domain klagen.

Rückabwicklung des Geschäfts wäre in jedem Fall nur die zweite Alternative, beispielsweise wenn der Vertragspartner dir die Domain gar nicht verschaffen kann - entweder weil sie ihm, der das Geld gekriegt hat, gar nicht gehört, oder weil sie ihm mittlerweile nicht mehr gehört, weil er sie anderweitig vergeben hat.

Nur in diesem Fall kannst du sowohl auf Rückabwicklung des Vertrages als auch auf Schadenersatz (den du dann allerdings belegen können solltest) klagen.

Wenn du genauere Informationen brauchst, wende dich an einen Rechtsanwalt. Der wird sowohl den vorliegenden Kaufvertrag als auch alle weiteren Aspekte prüfen und dir dann hilfreich unter die Arme greifen - eventuell reicht ja schon ein Anwaltsbrief, um den Verkäufer zum Handeln in deinem Sinne zu bewegen. Der Anwalt würde dann sicherlich auch auf Kosten des Domainverkäufers gehen - zumindest, wenn du vor Gericht klagst und Recht bekommst.

- Sven Rautenberg