Tachchen!
Ich habe aber schon öfter gesehen das mp3s bis zu 30 sek spieldauer haben dürfen und das rechtsmäßig OK wäre.
Was ist da dran?
Unwahrscheinlich bis unsinnig, denn dann könnten die Musikverwerter
z.B. an Klingeltönen keine müde Mark (gibt's müde Euro?) verdienen.
Gruß
Die schwarze Piste