Nö, ist ja kein Tischler betroffen.
Nur ein Schreiner ;-)
Ich komme nunmal aus Bremen :-)
Naja, der hat mich ja gerade beauftragt, rauszufinden, was da alles stehen muß - es könnte ja sein, daß da andere Dinge hin müssen als im Briefkopf/auf der Rechnung ...
das glaube ich kaum. Außer eben der Dinge, die webspezifisch sind - dieser Disclaimerquatsch und so. Aber im Grunde geht es doch darum, daß sein Geschäft identifizierbar ist und der Kunde ohne Nachfrage rausfinden kann, auf was er sich rechtlich mit diesem Geschäft einläßt. Außerdem weiß seine zuständige Kammer oder Innung da mit Sicherheit 100%igen Rat. Er ist doch nicht der erste Handwerker mit einer Webseite.
Gruß, Andreas
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