Hallo Alex,
Darf ich vom Gesetzt her einen Walzer/Lied oder wie man sowas nennt....
in einen Selbsgemachten Spiel im Hintergrund laufen lassen? Oder ist das (c) geschützt???
UrhG § 64: »Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.«
Wenn Du also nur die Noten von Johann Strauß nimmst und diese selbst in Musik umsetzt, dann darfst Du diese verwenden, da beide bereits seit über 70 Jahren tot sind (der Vater ist 1849 gestorben, der Sohn 1899).
Wenn Du allerdings eine musikalische Aufnahme verwendest musst Du entweder bei all denjenigen, die das Musikstück gespielt haben, um Erlaubnis bitten, oder warten, bis der letzte von ihnen mindestens 70 Jahre lang tot ist. Da Orchester etc. meist bestimmten Unternehmen die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihrer Musik einräumen, sind dann nicht die Orchestermitglieder selbst die Ansprechpartner für Dich sondern diese Unternehmen.
Viele Grüße,
Christian