Achtung Falle!
UrhG § 64: »Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.«
Wenn Du also nur die Noten von Johann Strauß nimmst und diese selbst in Musik umsetzt, dann darfst Du diese verwenden, da beide bereits seit über 70 Jahren tot sind (der Vater ist 1849 gestorben, der Sohn 1899).
Falls nicht ein weiterer Nachkomme, daß Stück und damit das Urheberrecht vererbt bekam. Dann mußte u.U. warten bis der Urur-Enkel ebenfalls 70 Jährchen tot ist und hoffen, daß er es nicht weitervererbt hat.
Oder ein Verlag die Rechte gekauft hat und dadurch noch innehat.
Eine gute Recherchemöglichkeit für so etwas ist:
http://www.gema.de
Gruß
musicman