Hallo!
Darf ich vom Gesetzt her einen Walzer/Lied oder wie man sowas nennt....
in einen Selbsgemachten Spiel im Hintergrund laufen lassen? Oder ist das (c) geschützt???UrhG § 64: »Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.«
Wobei ich finde, daß diese Passage der Urherberrechtsgesetze geändert werden sollte. Mozart & Co könnten so riesige Geldmengen verdienen und dem Nachwuchs zur Verfügung stellen.
Beste Grüße
Viennamade