Hi,
ich denke, dass das durch das recht auf privatkopie und den bildungsauftrag der r.-ö. sender gedeckt ist.
1. Es gibt kein Recht auf Privatkopie.
2. Privatkopie und öffentliches Anbieten schließen sich *explizit* aus
Also das UrhG ist da *sehr* eindeutig!
oder würdest du es auch als "raubkopie" bezeichnen, wenn beispielsweise jemand die nachrichten am 11.sept. mitgeschnitten hätte?
Nein. Aber wenn er den Mitschnitt dann irgendwo ihm unbekannten Dritten zur Verfügung stellt, dann ist natürlich auch das eine Raubkopie.
es geht hier nicht um unterhaltung und kommerz, sondern um geschichtswissen.
Sicher. Zuallererst geht es aber um urheberrechtlich geschütztes Material. =:-o
Und, BTW: gerade Guido Knopp ist, bei allem Respekt, *absolut* sowohl unter Unterhaltung, als auch unter Kommerz einzuordnen!
Gruß, Cybaer
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