Cybaer: Herunterladen von Filmen die bereits im FreeTV liefen

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Hi,

Allerdings wie ich die zuständigen Leute einschätze wird trotz der GEZ-Gebühr für Computer das Bereitstellen und Herunterladen der Aufnahmen verboten.

Selbstredend. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Bereits der Upload ist strafbar. Daß der Download eines illegalen Uploads nicht legal ist, war stets angewandte Rechtsprechung. Mit dem neuen UrhG wurde dies aber noch extra fixiert - damit auch der letzte "Ich dachte ja nur"-Kopierer ein Pseudoargument weniger hat.

Gruß, Cybaer

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