Siechfred: Homepage Pflege anbieten

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Привет Raucherkrebs.

ich würde gerne homepage Pflege auf Selbstständiger Basis anbieten.
Ich habe gelesen, dass man bis 400 EUR(Minijob) kein Gewerbe anmelden muss dieses Einkommen auf der Lohnsteuerkarte nicht angeben muss. Ist das richtig?

Als Selbständiger: völlig falsch.
Als Arbeitnehmer: korrekt, wenn die Voraussetzungen für einen Minijob vorliegen.

Darf man für diese Dienste auf der eigenen Homepage werben?

Ich wüsste nichts, was dem entgegen steht. Denke dann aber die korrekte Anbieterkennung.

Oder brauch man dann doch einen Gewerbeschein?

Wenn du selbständig bist und deine Tätigkeit nicht freiberuflich, dann musst du ein Gewerbe anmelden, wenn nicht, droht ein Bußgeld. Wegen der Frage, ob Gerbe oder freier Beruf, frage dein örtliches Finanzamt.

Дружба!
Siechfred

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»Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«