Zeromancer: Homepage Pflege anbieten

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Hallo,

Aber wenn ich das nebenberuflich mache.

-> Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG

Wie ist das dann mit der Steuerkarte?

-> Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit § 19 EStG

Zwei Paar Schuhe

Ich zähle also am Ende des Jahres alles zusammen?

Stark vereinfacht: ja.

Und dann ? Brauche ich dann noch eine extra Lohnsteuerkarte?

Wenn du als Angestellter bei einem anderen arbeitest und gewisse Grenzen überschreitest: ja. Aber Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht ist nicht mein Ding. ;-)

Mit freundlichen Grüßen

André