Hallo,
Aber wenn ich das nebenberuflich mache.
-> Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG
Wie ist das dann mit der Steuerkarte?
-> Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit § 19 EStG
Zwei Paar Schuhe
Ich zähle also am Ende des Jahres alles zusammen?
Stark vereinfacht: ja.
Und dann ? Brauche ich dann noch eine extra Lohnsteuerkarte?
Wenn du als Angestellter bei einem anderen arbeitest und gewisse Grenzen überschreitest: ja. Aber Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht ist nicht mein Ding. ;-)
Mit freundlichen Grüßen
André