Hallo Michael,
Wieder diese Bürokratie...in der Schweiz braucht man sowas _nicht_, erst ab 100000 Franken Umsatz wird ein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Obwohl wir Schweizer es auch gerne bürokratisch mögen, sind wir hier etwas "effizienter".
Du verwechselst da was. Handelsregister und Gewebeschein sind zwei paar Schuhe.
Im Handelsregister, geführt beim Amtsgericht, werden Gesellschaften/ Einzelunternehmen und Einzelkaufleute, nach ihrer Firmierung getrennt, mit verschiedenen Daten geführt.
Das Gewerbeamt sitzt bei der zuständigen Kommune. Über Sinn und Unsinn läßt sich bei diesem Amt streiten.
Mit freundlichen Grüßen
André