Hallo André,
Die Steuerprüfung wird erst auf dich zukommen, wenn Du jahrelang zwar massig Beträge abgeschrieben hast, jedoch keinen Cent eingenommen. Wenn Du allerdings die ersten Monate ohne Kunden bzw. Aufträge bist, wird dies vorerst keinen Stören.
Woher weißt du das? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage oder sind das _deine_ Erfahrungswerte? Mir ist nämlich keine solche Grundlage bekannt.
Das sind meine Erfahrungswerte, oder besser gesagt, dass was ich gehört habe.
Ein Bekannter von mir hat mal ein Gewerbe angemeldet, und darüber lediglich seinen privaten Computer-Bedarf abgeschrieben. Nach 3 Jahren hat er sein Gewerbe wieder abmelden müssen.
Ich habe im 1. Jahr nach meiner Gewerbeanmeldung genau 1 Rechnung über 49 Euro geschrieben. Gestört hat es niemanden (außer mich natürlich ;)
Gruß
Helmut Weber
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Mode ist eine Variable, Stil eine Konstante