Moin Swen.
Aber wahrscheinlich wären ihm solche Hinweise sogar egal. Solange die Kanzlei keine Kunden im "anständigen" Bereich sucht sondern sich auf die Vertretung eher halbseidener Kundschaft beschränken sollte, kann ihm etwaiger Rufverfall egal sein. Rechtsanwälte rechnen nach Gebührenordnungen ab und die BRAGO kennt IIRC keine
BRAGO gibt die untere Grenze an...
Anders lautende Vereinbarungen nach oben können selbstverständlich getroffen werden.
Die Diskussion hatte ich neulich mit Thoralf und at.
Beknackheitsgrenze. Und ein ethischer Maßstab wie der hippokratische Eid der Ärzte ist diesem Berufszweig imho fremd.
Auch ich kenne auch in diesem Berufsstand Leute die moralische Wertvorstellungen haben und sich auch in Ihrem Beruf davon leiten lassen.
Ein etwas relaxter Umgang mit Gerichten ist den Herren von Hause aus ja gegeben.
Während Otto Normalverbraucher zur gerichtlichen Vorladung gleich den Notarzt zur behebung des Herzinfaktes dazu geliefert bekommen kann.
Viele Grüße aus Berlin
TomIRL