Moin,
Anders lautende Vereinbarungen nach oben können selbstverständlich getroffen werden.
Danke für die Klarstellung.
Beknackheitsgrenze. Und ein ethischer Maßstab wie der hippokratische Eid der Ärzte ist diesem Berufszweig imho fremd.
Auch ich kenne auch in diesem Berufsstand Leute die moralische Wertvorstellungen haben und sich auch in Ihrem Beruf davon leiten lassen.
Jepp. Ich kenne auch Rechtsanwälte mit einen ausgeprägt hohen ethischen Maßstab. Und mir ist klar, dass jeder Angeklagte - und sei die vorgeworfene Tat auch noch so verwerflich - ein Recht auf (s)eine Verteidigung hat. Aber gerade deshalb liegt imho die Vermutung nah, sich ein Grundgerüst als Berufsethos zu geben, damit auch in solchen Extremfällen "Anstand" bewahren kann.
Gruß
Swen