So wie ich das lese, gibt es bislang nur eine Vermutung, daß dieser ewaige
DOS-Angriff auf das Konto des Clients von dem von eselfilme.de vertriebenen
Client gibt. Und die Verbindung zwischen Eselfilme und tatsächlichen
Einwirkens der Kanzlei Gravenreuths ist auch nur sehr vage. Unabhängig von
der Bewertung eines solchen Angriffes, sollte man doch etwas vorsichtiger
mit der Verbreitung von Vermutungen und ewaigen Schlußfolgerungen daraus
sein. Ist das der Grund, weswegen Du anonym bleiben willst?
Ich möchte insbesondere nicht selbst angegriffen werden - es sind Zigtausende dieser "Esel mit Backdoors" da draußen unterwegs, die auf ein Wort ihres "Züchters" zuschlagen können. Und fast jeder von ihnen läuft über einen DSL-Anschluß.
Syndikus hat nach Vorlage von Beweisen (der unter Bruch der GPL von eselfilme.de vertriebene modifizierte Emule ist zwar verschlüsselt, aber mit einer ordentlichen Firewall kann man sein Verhalten natürlich beobachten) bereits eine Domain (www.eselfilme.de) "aus rechtlichen Gründen" abschalten lassen; diverse andere Domains seines Imperiums (URLs mit "Angriffsbefehlen", übrigens in XML-Code, sind in http://www.onlinekosten.de/news/artikel/13800/0 aufgelistet) sind ebenfalls bereits abgeschaltet, nur eine davon (http://news.eselfilme.de/news8.asp) liefert dem "wilden Esel" noch Angriffssignale.
Erfüllt eine Backdoor, welche die Benutzung eines fremden Rechners für einen DDoS-Angriff ermöglichte, den Tatbestand der Computersabotage? Die Anzahl der Fälle ist den Logfiles der Angegriffenen zu entnehmen... lustigerweise hat Gravenreuth (schon vor dem Angriff) persönlich die Einsicht in genau diese Logfiles gefordert und will das vor Gericht unbedingt durchfechten.
Mit freundlichen Grüßen - ein Zaungast