Copyright auch bei Bildern
Mirko M
- recht
0 Tom0 Sven Rautenberg0 Tom0 Mirko M
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0 MatzeA
Moin!
Ich hab mal gehört, dass das Copyright erlischt, wenn man ein Original-Bild so verändert, dass es eindeutig von dem eigentlichen Original zu unterscheiden ist (etwas verzwickt ausgedrückt, aber ihr wisst schon was ich meine :-)...
Ich hab mal ne Frage zu folgendem Bild (nicht von mir, aber trotzdem gut):
http://bilder23.parsimony.net/forum50498/rossi.jpg
Ist dieses Bild copyright-technisch in Ordnung? Und dürfte der Designer des Bildes z.B. T-Shirts mit diesem Bild verkaufen?
Danke im voraus!
Mirko
Hello,
<cite>
http://bilder23.parsimony.net/forum50498/rossi.jpg
</cite>
Ist dieses Bild copyright-technisch in Ordnung? Und dürfte der Designer des Bildes z.B. T-Shirts mit diesem Bild verkaufen?
Ich bin doof.
Wer ist derjenige auf dem Bild?
--> Recht am eigenen Bild, da einzeln dargestellt
Was ist mit dem BVB-Logo?
Berliner Verkehrs Betriebe?
Biertrinker Verführer Bande?
Beim Vögeln Verstrorben?
Wofür steht das?
--> Markenrechtsverstoß
Ich bin ein Star, holt mich huier raus
--> Verstoß gegen das UWG wenn dadurch suggeriert werden könnte, dass
es sich um eine Gameshow/ Proletenveranstaltung handeln könnte?
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Moin!
Ich bin doof.
Wer ist derjenige auf dem Bild?
--> Recht am eigenen Bild, da einzeln dargestellt
Dürfte sich um einen Profifußballer handeln. Person des öffentlichen Interesses. Kein Recht am eigenen Bild.
Aber der, der das Bild gemacht hat (der Perspektive nach entweder ein fototechnisch überraschend gut ausgestatteter Privatmann als Stadionsbesucher, aber wesentlich wahrscheinlicher ein offiziell als Pressefotograf zugelassener Profi), hat Rechte daran.
Was ist mit dem BVB-Logo?
Berliner Verkehrs Betriebe?
Biertrinker Verführer Bande?
Beim Vögeln Verstrorben?Wofür steht das?
--> Markenrechtsverstoß
Das würde ich auch nicht unterschreiben. Weil: BVB - so heißt der Verein, bei dem der Herr spielt.
Ich bin ein Star, holt mich huier raus
--> Verstoß gegen das UWG wenn dadurch suggeriert werden könnte, dass
es sich um eine Gameshow/ Proletenveranstaltung handeln könnte?
Das ist korrekt. Das Logo ist mit Sicherheit ein Markenzeichen von RTL bzw. der Produktionsfirma.
- Sven Rautenberg
Hello,
Moin!
Ich bin doof.
Wer ist derjenige auf dem Bild?
--> Recht am eigenen Bild, da einzeln dargestelltDürfte sich um einen Profifußballer handeln. Person des öffentlichen Interesses. Kein Recht am eigenen Bild.
Ja, wenn es sich um die reine Darstellung in einer Berichterstattung handelt, aber nicht, wenn dies zu gewerblichen und gewinnorientierten Zwecken geschieht. Dann ist z.B. Rufschädigung zu befürchten usw.
Wenn Herr Kohl abgebildet wird mit dem Spruch: "...die schlechteste Politik seit es Schokolade gibt..." Dann könnte sich z.B. Herr Schröder beschwerne, dass eigentlich im die Schokolade zusteht (oder so ähnlich). Jedenfalls könnte Herr Kohl nicht so sehr viel dagegen machen, weil er innerhalb seines Arbeitsbereiches dargestellt worden wäre.
Wenn aber Lady Di (leider ist sie ja nicht mehr) als Flittchen darsgestellt worden wäre (Fototechnik machts möglich) dann wäre das mit Sicherheit verfolgbar gewesen.
Aber der, der das Bild gemacht hat (der Perspektive nach entweder ein fototechnisch überraschend gut ausgestatteter Privatmann als Stadionsbesucher, aber wesentlich wahrscheinlicher ein offiziell als Pressefotograf zugelassener Profi), hat Rechte daran.
Das ist die andere Variante, die auch nicht zu unterschätzen ist.
Was ist mit dem BVB-Logo?
Berliner Verkehrs Betriebe?
Biertrinker Verführer Bande?
Beim Vögeln Verstrorben?Wofür steht das?
--> MarkenrechtsverstoßDas würde ich auch nicht unterschreiben. Weil: BVB - so heißt der Verein, bei dem der Herr spielt.
Dann hat ggf. der Verein ein recht an dem Logo. Und wenn es sich um einen Fußballer nadelt, aber der so verfremdet worden ist, dass es keiner mehr vom Verein (als Markenrechtsinhaber) ist, dann kann da schon wieder ein Verstoß sein, da ja wahrscheinlich nur die Sklaven des Vereins Markensklaven sind.
Ich bin ein Star, holt mich hier raus
--> Verstoß gegen das UWG wenn dadurch suggeriert werden könnte, dass
es sich um eine Gameshow/ Proletenveranstaltung handeln könnte?Das ist korrekt. Das Logo ist mit Sicherheit ein Markenzeichen von RTL bzw. der Produktionsfirma.
- Sven Rautenberg
Dazu muss gar nicht unbedingt ein Markenrecht vorliegen. Wenn ich im geschäftlichen Verkehr den Anschein erwecke, ich wäre der Andere, dann liegt darin schon ein Rechtsverstoß.
Näheres könnten dazu sicher Rechtsanwälte sagen, nur sollte man sowohl die Anfrage als auch die dedizierte Antwort schriftlich abhandeln. [...]
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Wenn Herr Kohl abgebildet wird mit dem Spruch: "...die schlechteste Politik seit es Schokolade gibt..." Dann könnte sich z.B. Herr Schröder beschwerne, dass eigentlich im die Schokolade zusteht (oder so ähnlich).
Hehe, gutes Beispiel...
Gruß,
Mirko
auf dem Boden liegend vor lachen
Hi,
Dürfte sich um einen Profifußballer handeln. Person des öffentlichen Interesses. Kein Recht am eigenen Bild.
hatte nicht ein gewisser Torhüter eines gewissen Bayrischen Teams erfolgreich gegen Electronic Arts geklagt? Ging es da nicht gerade um das Recht am eigenen Bild?
Gruß,
small-step
Servus,
nein!
Ich kann das Bild noch seeehr gut erkennen.
Wenn ich es geschossen hätte, würde ich mich ganz bestimmt daran erinnern und Dir die hölle heiss machen. ;-))
War Spass aber das Uhrheberrecht hast Du damit nicht ausgeschaltet.
Copyright gibt es nicht in D.
Gruss Matze