Hello,
Moin!
Ich bin doof.
Wer ist derjenige auf dem Bild?
--> Recht am eigenen Bild, da einzeln dargestelltDürfte sich um einen Profifußballer handeln. Person des öffentlichen Interesses. Kein Recht am eigenen Bild.
Ja, wenn es sich um die reine Darstellung in einer Berichterstattung handelt, aber nicht, wenn dies zu gewerblichen und gewinnorientierten Zwecken geschieht. Dann ist z.B. Rufschädigung zu befürchten usw.
Wenn Herr Kohl abgebildet wird mit dem Spruch: "...die schlechteste Politik seit es Schokolade gibt..." Dann könnte sich z.B. Herr Schröder beschwerne, dass eigentlich im die Schokolade zusteht (oder so ähnlich). Jedenfalls könnte Herr Kohl nicht so sehr viel dagegen machen, weil er innerhalb seines Arbeitsbereiches dargestellt worden wäre.
Wenn aber Lady Di (leider ist sie ja nicht mehr) als Flittchen darsgestellt worden wäre (Fototechnik machts möglich) dann wäre das mit Sicherheit verfolgbar gewesen.
Aber der, der das Bild gemacht hat (der Perspektive nach entweder ein fototechnisch überraschend gut ausgestatteter Privatmann als Stadionsbesucher, aber wesentlich wahrscheinlicher ein offiziell als Pressefotograf zugelassener Profi), hat Rechte daran.
Das ist die andere Variante, die auch nicht zu unterschätzen ist.
Was ist mit dem BVB-Logo?
Berliner Verkehrs Betriebe?
Biertrinker Verführer Bande?
Beim Vögeln Verstrorben?Wofür steht das?
--> MarkenrechtsverstoßDas würde ich auch nicht unterschreiben. Weil: BVB - so heißt der Verein, bei dem der Herr spielt.
Dann hat ggf. der Verein ein recht an dem Logo. Und wenn es sich um einen Fußballer nadelt, aber der so verfremdet worden ist, dass es keiner mehr vom Verein (als Markenrechtsinhaber) ist, dann kann da schon wieder ein Verstoß sein, da ja wahrscheinlich nur die Sklaven des Vereins Markensklaven sind.
Ich bin ein Star, holt mich hier raus
--> Verstoß gegen das UWG wenn dadurch suggeriert werden könnte, dass
es sich um eine Gameshow/ Proletenveranstaltung handeln könnte?Das ist korrekt. Das Logo ist mit Sicherheit ein Markenzeichen von RTL bzw. der Produktionsfirma.
- Sven Rautenberg
Dazu muss gar nicht unbedingt ein Markenrecht vorliegen. Wenn ich im geschäftlichen Verkehr den Anschein erwecke, ich wäre der Andere, dann liegt darin schon ein Rechtsverstoß.
Näheres könnten dazu sicher Rechtsanwälte sagen, nur sollte man sowohl die Anfrage als auch die dedizierte Antwort schriftlich abhandeln. [...]
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen