OLG München gibt der SPD keine Erfolgsaussicht bezüglich Polit-Spaming
Die Berufungsverhandlung vor dem 8. Zivilsenat des OLG München (Az.: 8 U 42233/03) wurde heute mit dem Hinweis des Gerichts eröffnet, dass man der Berufung der SPD bezüglich ihres Prozesses um Polit-Spaming keine Erfolgsaussicht einräumt. Der SPD-Anwalt erklärte, dass man zur Argumentation ein Urteil benötige. Die Zulassung einer Revision zum BGH hat er nicht beantragt, sodass in diesem Fall zu keiner höchstrichterlich Entscheidung kommen wird. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde vom OLG München bestimmt auf den 12. Februar 2004.
Die SPD hatte auf der Domain www.gerhard-schroeder.de eine Spaming-Engine eingerichtet, worüber vollkommen anonymisiert jedermann an jeden beliebigen Empfänger eine E-Card versenden konnte, wovon ich auch eine erhielt. Darüber hinaus bekam ich auch noch Spaming vom SPD-Stadtverband Bedburg. Vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 560/02) erwirkte ich gegen die (Bundes-)SPD eine einstweilige Verfügung. In dem anschließenden Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 33 O 1607/03) wurde die SPD antragsgemäß verurteilt ( http://www.golem.de/0209/21839.html ). Nunmehr geht auch das OLG München davon aus, dass eine derartige Spaming-Engine ein unzulässiges Mitwirken an der Verbreitung von E-Cards darstellt.
Die SPD verteidigte sich damit, dass anders als gewerbliche Werbung politische Werbung zulässig sein muss. Das Bundesverfassungsgericht (NJW 2002, 2938) hat jedoch in einer Entscheidung gegen DIE REPUBLIKANER bereits festgestellt, dass auch politische Parteien bei der Briefkastenwerbung entsprechende Aufkleber beachten müssen.
Ferner verteidigte sich die SPD damit, dass man angeblich einen Filter gesetzt hätte. Dieser Filter funktionierte jedoch auch nach Einlegung der Berufung nicht, so dass ich über eine Unterseite der www.spd.de an test@gravenreuth.de mir eine entsprechende E-Card zusenden konnte. (DIE GRÜNEN haben dagegen einen funktionsfähigen Filter eingerichtet.) Der SPD-Anwalt meinte daraufhin, dass man beim Koalitionspartner nachfragen würde. Auf meinen Einwand, dass dieser Filter bei der (phonetisch) es-pe-de-dott-d-e nicht funktionierte, fragte der SPD-Anwalt:
Schreibt man dott mit zwei t?
Soviel zum Technologiestandort Deutschland.
;-((
Günter Frhr. von Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)