Homer: Domains

Hallo!

Wie sieht das eigentlich mit der Reservierung von Domains aus.
Wenn ich jetzt z.B. die Domain telekom.de zu erst reserviert hätte (träum:)und darunter eine Homepage laufen lasse, wo ich infos über Telefontarife anbiete? Müsste ich mit einer Strafe rechnen? Hätte ich das Recht auf diese Domain? Oder...?

Gruß
Homer

  1. Hallo,

    Generell gilt bei Domänen zwar, dass wer zuerst kommt auch zuerst mal. Wenn Du aber eine Domäne wie Telekom reservierst, haben die trotzdem ein schlagenderes Recht. Da wird jeder Richter sagen, dass es Unsinn wäre Telekom Dir zu geben. Das musste eine gewissse Familie Siemens zum Beispiel erleben.

    Es ist also keine gute Idee, sich solche Domänen zu sichern. Kann sogar ein teurer Spaß werden, wenn Du abgemahnt wirst.

    Mehr Infos: http://www.netlaw.de/

    Viel Spaß beim Reservieren
    Jan Kaspar

    1. Hi, ich habe mal was rum gestöbert, falls es jemanden interessiert:
      http://www.netlaw.de/urteile/lgd_41.htm

      Gruß
      Homer

      1. Moin Homer,

        Hi, ich habe mal was rum gestöbert, falls es jemanden interessiert:
        http://www.netlaw.de/urteile/lgd_41.htm

        Uiui das Urteil ist nicht allgemeingültig.
        Obendrein steht zu den Entscheidungsgründen:
        "Sie sieht in der Klage den Versuch, mittels gegenüber der Registrierung jüngerer Markenrechte den Besitzstand der Beklagten im Wege so genannten "Reverse Domain Grabbing" zu stören. Die tatsächlichen Voraussetzungen allein in Betracht kommender markenrechtlicher Ansprüche seien nicht erfüllt."

        Das heißt Wenn Du eine Domain hast und auch wie in diesem Fall die sonstigen Voraussetzungen nach §14 MarkGestz und nach §1 UWG nicht erfüllt sind, kann kein Markenanspruch hergeleitet werden.
        Weil die Markeneintragung zum Zeitpunkt der Domainregistrierung noch nicht erfolgte.
        Im übrigen ist dies ein ziemlich plumper Versuch sich eine Domain zu ergattern.
        Wenn der Rechtsanwalt auf Klage empfohlen hat, (was er vernünftiger Weise nicht getan haben wird) würde ich Ihn auf Schadensersatz verklagen.
        Es ist nicht das erste Urteil welches bei solcher Sachlage so entschieden wurde.

        Im Übrigen empfehle ich Dir eine Recherche im Archiv.
        Da findest Du zum Thema Massen an Beiträgen mit Verweisen Links und Erklärungen von Juristen und auch von nicht Juristen.

        Viele Grüße TomIRL

    2. Hallo!

      haben die trotzdem ein schlagenderes Recht.

      Wen meinst du mit "die"?

      Viele Grüße aus dem Bayerischen Wald!

      Peter

  2. Moin!

    Wie sieht das eigentlich mit der Reservierung von Domains aus.
    Wenn ich jetzt z.B. die Domain telekom.de zu erst reserviert hätte (träum:)und darunter eine Homepage laufen lasse, wo ich infos über Telefontarife anbiete? Müsste ich mit einer Strafe rechnen? Hätte ich das Recht auf diese Domain? Oder...?

    Heißt du "Telekom"? Hast du eine Marke dieses Namens? Hast du eine Firma dieses Namens? Hast du irgendwas, was diesen Namen trägt, und was dir gehört?

    Wenn nein, dann hast du auf die Führung des Namens kein Recht, folglich auch auf die Domain nicht, und die Telekom würde dir zu Recht ihre Rechtsanwälte auf den Hals hetzen.

    Siehe als Beispiel, welches an deinem theoretischen Ansatz näher dran ist, die Domain www.maxem.de. Die gehörte ursprünglich einem Menschen, der sich in einem Online-Rollenspiel so genannt hat. Bis Rechtsanwalt Maxem das nicht gutfand und auf Freigabe der Domain klagte - und Recht bekommen hat. Nur dummerweise war ein Ingenieur Maxem offenbar schneller beim Neu-Registrieren der Domain, und so hat der gute Anwalt die Domain immer noch nicht - und jetzt vermutlich erhebliche Probleme, sie als "Herr Maxem" von "Herrn Maxem" herauszubekommen.

    Übrigens sind Eigennamen gegenüber Firmennamen relativ gleichberechtigt. Lediglich bei wirklich überragender Markenbedeutung oder Bekanntheit (beispielsweise shell.de) hat die Firma den Vorzug.

    Man kann sich natürlich auch gütlich einigen. http://www.winterthur.ch - da haben sich Versicherung und Ort schlau zusammengetan. Ebenso http://www.kaefer.de - VW-Käfer und Feinkost Käfer.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
    1. Heißt du "Telekom"? Hast du eine Marke dieses Namens? Hast du eine Firma dieses Namens? Hast du irgendwas, was diesen Namen trägt, und was dir gehört?

      Muss er gar nicht haben. Es darf nur niemanden mit "berechtigtem" Anspruch geben. Ansonsten muss man weder so heißen wie die Domäne, noch muss man eine Marke angemeldet haben, die mit der Domäne etwas zu tun hat.

      Christian

      1. Moin!

        Heißt du "Telekom"? Hast du eine Marke dieses Namens? Hast du eine Firma dieses Namens? Hast du irgendwas, was diesen Namen trägt, und was dir gehört?

        Muss er gar nicht haben. Es darf nur niemanden mit "berechtigtem" Anspruch geben. Ansonsten muss man weder so heißen wie die Domäne, noch muss man eine Marke angemeldet haben, die mit der Domäne etwas zu tun hat.

        Aber es ist dann für Leute einfacher, sich die Domain trotzdem zu holen, indem sie sich einen berechtigten Anspruch konstruieren.

        Ist also besser, man hat etwas mehr Substanz als nur "da gab's keinen, der die Domain wollte".

        - Sven Rautenberg

        --
        "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
      2. Hello,

        Heißt du "Telekom"? Hast du eine Marke dieses Namens? Hast du eine Firma dieses Namens? Hast du irgendwas, was diesen Namen trägt, und was dir gehört?

        Muss er gar nicht haben. Es darf nur niemanden mit "berechtigtem" Anspruch geben. Ansonsten muss man weder so heißen wie die Domäne, noch muss man eine Marke angemeldet haben, die mit der Domäne etwas zu tun hat.

        Und wenn er eine Band hat, die sich so nennt und auch schon ein paar Jahre aktiv ist? Schließlich heißt ja der der Konzern "Deutsche Telekom AG"

        Dann gibt es immer so Strategen, die sagen dann, "Ja, aber der Schwerpunkt für die Unterscheidung liegt doch auf dem Wort Telekom". Das hat aber beschreibende Wirkung und deshalb fehlt es ihm per Definition an Unterscheidungskraft. Aus diesem Grunde dürfte es eine Marke "T" ja auch nicht geben und wenn ein Patent-Beamter sowas annimmt, müsste er endlich mal haften für den Bockmist und das schöne Haus im Tessin wieder rausrücken.

        Ach so, "Tessin" fängt ja auch mit "T" an. Gibts da etwa einen Zusammenhang ? *gnicker*

        Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen