Tom1tk: Im Titel "Das Teil - ähnlich dem der Konkurrenz"

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Halloa,

neulich habe ich für nen "Kunden" eine Seite erstellt. Hab darin (zum besseren Listing in Suchmaschinen) in den Titel (Beispielhaft) "Kontakte, ähnlich dem Chat to people - System" reingeschrieben. Jetzt hat ein Anwalt uns ein Schreiben geschickt.

1. Unterlassungsaufforderung.
2. 1800EUR Anwaltskosten (50000EUR Streitwert!?)

Dieses Wort "Chat to people" im Title ist von der Konkurrenz zwar nur teilweise Markenrechtlich geschützt und zwar als "Chat2people".

Darf man die Markenrechtlich geschützten Begriffe _gar_ nicht verwenden? Also darf keiner das Wort "Tempo" in den Mund nehmen.

Meiner Meinung nach kann ich doch solche Begriffe verwenden, ist zwar nicht die feine, englische Art (Vergleichende Werbung), aber warum nicht?

Thanx und Greets Tom1tk