Jo: Im Titel "Das Teil - ähnlich dem der Konkurrenz"

Beitrag lesen

Hallo,

Wörter der allgemeinen Sprache sind nicht schützenswert!
Wenn Du "Chat2people" verwendet hättest, hätte die Abmahnung u.U. eine Chance auch gerichtlich haltbar zu sein. Aber alleine die Verwendung der einzelnen Worte zu einem sinngehalt zusammengefasst kann nicht mit einer Unterlassung bewährt sein, außer Du unterschreibst freiwillig einen solchen verzicht.
Zudem kannst Du unter google suchen, ob dieser Begriff umgangssprachlich verwendet wird! Dies ist der Fall mit ungefähr 6.330.000 Treffern. Somit kannst Du Dich jederzeit ganz gelassen auf einen Rechtstrei einlassen und der Gegnerischen Seite Kosten ohne Ende  verursachen. Aber Du wirst sehen, dass die Gegenpartei das Kostenrisiko scheut.

Have a nice day and chat to people

Jo