Sven Rautenberg: Im Titel "Das Teil - ähnlich dem der Konkurrenz"

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Moin!

Dieses Wort "Chat to people" im Title ist von der Konkurrenz zwar nur teilweise Markenrechtlich geschützt und zwar als "Chat2people".

Ich habe gerade mal beim DPMA reingeschaut. Dort ist keine Marke für den Begriff "chat2people" registriert. Auch keiner für "chat 2 people".

Wenn der Rechtsanwalt nicht die Markenregistriernummer angegeben hat, dann solltest du diese mal zuallererst verlangen.

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, alle Angaben seines Mandanten zu prüfen. Der arbeitet nur im Auftrag. Und wenn der Mandant sagt: "Abmahnen wegen Markenrechtsverletzung", und es existiert gar keine Marke, dann hat der Mandant mit Zitronen gehandelt.

- Sven Rautenberg

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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)