Kalle: Im Titel "Das Teil - ähnlich dem der Konkurrenz"

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Hi,

Aber: Darf ich nicht auf einer Seite diese die beiden Produkte vergleichen? Ich sage NICHT, dass das Mitbewerber-Produkt schlecht ist. Ich sage nur, dass das Produkt ähnlich dem der Konkurrenz ist.

Es herrscht eine ziemliche Rechtsunsicherheit. Ich wurde mal vor Gericht zitiert, weil ich auf meiner gewerblichen Homepage eine Linkliste von Gewerbetreibenden des Ortes hatte. Einige davon waren Kunden bei einem Mitbewerber und hatten ihre bezahlten Seiten unterhalb seiner Homepage.

Die Klage hieß: Unterlassung der Links. Vor dem Landgericht Verden bekam ich Recht. Der Gegner ging vor das Oberlandesgericht Celle und gewann dort.

Es spielte gar keine Rolle, dass die verlinkten Firmen einverstanden waren, mir wurde der Vorwurf konstruiert, ich hätte die Leistung des Mitbewerbers ausgenutzt, um eine Fülle von "eigenen Kunden" vorzutäuschen, die gar nicht existierte.

Es wurde also ein fiktiver Homepage-Besucher konstruiert, der bei vollkommener Umnachtung nicht mehr durchblickt. Und wegen dieses nicht existenten Deppen mußte ich die Kosten von zwei Instanzen berappen, damals 13.000 DM.

MfG Kalle