Hello,
Für die Geschäfte im Internet beachte man vor allen Dingen die §312ff des BGB.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0311.htm
also können AGBs auf jeden fall so kenntlich gemacht werden?
aber sollten von einem rechtsanwalt geprüft worden sein, richtig?
Das nützt Dir nur etwas, wenn Du die Prüfung auch schriftlich betätigt bekommst von dem Rechtsanwalt. Das macht die AGB dann zwar nicht unbedingt gültiger aber Du hast einen Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt, den Du auch nachweisen kannst 8-((
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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