Hallo.
Dies ist eine Vorschrift, die in den wenigsten Fällen zieht,
Nein, aber in einigen mir bekannten. Ich will nicht die Ausnahme zur Regel machen, aber gerade finanziell benachteiligte, die sich mit einem zu hohen Streitwert konfrontiert sehen, fragen explizit nach dieser Möglichkeit.
Problematisch ist nach Auskunft der lokalen Anwaltskammer sowie des lokalen Anwalt- und Notarvereins lediglich, ungefragt ein solches Angebot zu unterbreiten oder die prinzipielle Bereitschaft zur Honorarreduzierung für jedermannn zu artikulieren.
MfG, at