Verbreitungsrecht bei urheberrechtlich geschützten Bildern
Eddie
- recht
0 schwarze Piste0 Cybaer
Hallo allerseits,
koennt Ihr mir Auskunft geben, inwieweit Bilder (und Text) von anderen Webseiten unter welchen Bedingungen bei mir eingebunden werden dürfen?
bei mir verfassen Autoren - teilweise recht umfangreiche - Reiseberichte. Die Entscheidung ueber Veroeffentlichung liegt bei mir, jedoch kann ich
a) oft nicht den gesamten Bericht auf Verdaechtiges checken, weil es einfach manchmal zu umfangreich ist (Zeitproblem)
b) oft garnicht entscheiden, ob bei einem Bild eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, denn 0815-Bilder von Straenden kann jeder machen.
Konkret moechte einer meiner Autoren Bilder einbinden, die er ueber Google gefunden hat.
Folgende "Moeglichkeiten" stehen wohl zur Disposition:
a) einfach einbinden ==> welche Konsequenzen drohen?
b) einfach einbinden mit Quellangabe/Link (also wie ein Zitat)
c) nur nach Genehmigung durch den Urheber
Inwieweit ist es bedenklich/ungesetzlich, bspw. ein Bild einzubinden, das einem Staatsbuerger Indonesiens gehoert (==> außereuropäische Gerichtsbarkeit)?
(Lasst bei dieser Frage mal die Moral außen vor bitte, ist klar, dass das nicht astrein ist.)
Was fuer Konsequenzen drohen mir - als Seitenbetreiber - bei:
Danke für eure Hilfe,
Eddie
Tachchen!
Wo fängt man da an? ;-)
Die Entscheidung ueber Veroeffentlichung liegt bei mir, jedoch kann ich
a) oft nicht den gesamten Bericht auf Verdaechtiges checken, weil es einfach manchmal zu umfangreich ist (Zeitproblem)
b) oft garnicht entscheiden, ob bei einem Bild eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, denn 0815-Bilder von Straenden kann jeder machen.
Das Probem bleibt zunächst einmal trotzdem deines, sowohl bei den Texten als auch bei den Bildern.
Konkret moechte einer meiner Autoren Bilder einbinden, die er ueber Google gefunden hat.
Folgende "Moeglichkeiten" stehen wohl zur Disposition:
a) einfach einbinden ==> welche Konsequenzen drohen?
b) einfach einbinden mit Quellangabe/Link (also wie ein Zitat)
c) nur nach Genehmigung durch den Urheber
Ausschließlich c)
Inwieweit ist es bedenklich/ungesetzlich, bspw. ein Bild einzubinden, das einem Staatsbuerger Indonesiens gehoert (==> außereuropäische Gerichtsbarkeit)?
(Lasst bei dieser Frage mal die Moral außen vor bitte, ist klar, dass das nicht astrein ist.)
Moral außen vor lassen ist nie gut!
Ansonsten ist Ort der Urheberrechtsverletzung Deutschland. Wenn der Staatsbürger Indonesiens Langweile hat, sähe ich keinen Grund, warum er nicht auch hier klagen sollte.
Was fuer Konsequenzen drohen mir - als Seitenbetreiber - bei:
- Unwissenheit (wenn kein Verdachtsgrund meinerseits gegenueber dem Autor vorliegen konnte, oder ich es aufwandsmäßig nicht beurteilen konnte)
Wenn du es nicht beurteilen kannst, verwende das Material nicht!
- UND eindeutiger, durch den Autor akzeptierter Nutzungsbedingung:
"Es ist mir bekannt, dass ich bei Veröffentlichung von nicht selbst erstellten Texten oder Bildern die Genehmigung durch deren Urheber benötige und die Quelle angeben muss."
Das entbindet dich zunächst einmal nicht von deinem Problem als Verantwortlicher der Seite.
Da es bei Urheberrechtsverstößen aber ausschließlich um Unterlassen und Geld geht, kannst du ja evtl. deine Autoren von Beginn an schriftlich vertraglich dazu verpflichten, für solche Schäden einzustehen. Es bleibt also dein Problem, du bekämst das Geld aber wieder ... wenn der Autor liquide ist.
Wenn die Autoren bei dir wirklich angestellt sind, wird das noch einmal komplexer. Sonst sollte das aber gehen.
Gruß
Die schwarze Piste
Hi,
Folgende "Moeglichkeiten" stehen wohl zur Disposition:
a) einfach einbinden ==> welche Konsequenzen drohen?
Da Verstoß gegen das Urheberrecht: Abmahnung bzw. Unterlassungsklage bzw. Nutzungsausgleich.
b) einfach einbinden mit Quellangabe/Link (also wie ein Zitat)
Dito. Kostenlose Quellenzitate sind in diesem Fall nicht erlaubt. Auf der Website geht es ja um Urlaubsziele, nicht um Fotografien von ihnen!
c) nur nach Genehmigung durch den Urheber
Eben.
Inwieweit ist es bedenklich/ungesetzlich, bspw. ein Bild einzubinden, das einem Staatsbuerger Indonesiens gehoert (==> außereuropäische Gerichtsbarkeit)?
Indonesier sind ggf. halt auch Urheber und haben entsprechende Rechte.
(Lasst bei dieser Frage mal die Moral außen vor bitte, ist klar, dass das nicht astrein ist.)
"Wo kein Kläger, da kein Richter." Ist ein Urheber nicht zu ermitteln, dann kann man es ggf. drauf ankommen lassen (ist jedenfalls nicht unüblich). Aber davon kann hier ja keine Rede sein.
Was fuer Konsequenzen drohen mir - als Seitenbetreiber - bei:
- Unwissenheit (wenn kein Verdachtsgrund meinerseits gegenueber dem Autor vorliegen konnte, oder ich es aufwandsmäßig nicht beurteilen konnte)
- UND eindeutiger, durch den Autor akzeptierter Nutzungsbedingung:
Darüber streiten ja die Gerichte (Stichwort z.B. AOL ./. Steffi Graf). Prinzipieller Tenor bislang: Ist der Rechtsverstoß durch den Diensteanbieter nicht zu verantworten und stellt er ihn nach Bekanntwerden ab, so ist er auch nicht zu belangen.
Gruß, Cybaer