Hi,
Folgende "Moeglichkeiten" stehen wohl zur Disposition:
a) einfach einbinden ==> welche Konsequenzen drohen?
Da Verstoß gegen das Urheberrecht: Abmahnung bzw. Unterlassungsklage bzw. Nutzungsausgleich.
b) einfach einbinden mit Quellangabe/Link (also wie ein Zitat)
Dito. Kostenlose Quellenzitate sind in diesem Fall nicht erlaubt. Auf der Website geht es ja um Urlaubsziele, nicht um Fotografien von ihnen!
c) nur nach Genehmigung durch den Urheber
Eben.
Inwieweit ist es bedenklich/ungesetzlich, bspw. ein Bild einzubinden, das einem Staatsbuerger Indonesiens gehoert (==> außereuropäische Gerichtsbarkeit)?
Indonesier sind ggf. halt auch Urheber und haben entsprechende Rechte.
(Lasst bei dieser Frage mal die Moral außen vor bitte, ist klar, dass das nicht astrein ist.)
"Wo kein Kläger, da kein Richter." Ist ein Urheber nicht zu ermitteln, dann kann man es ggf. drauf ankommen lassen (ist jedenfalls nicht unüblich). Aber davon kann hier ja keine Rede sein.
Was fuer Konsequenzen drohen mir - als Seitenbetreiber - bei:
- Unwissenheit (wenn kein Verdachtsgrund meinerseits gegenueber dem Autor vorliegen konnte, oder ich es aufwandsmäßig nicht beurteilen konnte)
- UND eindeutiger, durch den Autor akzeptierter Nutzungsbedingung:
Darüber streiten ja die Gerichte (Stichwort z.B. AOL ./. Steffi Graf). Prinzipieller Tenor bislang: Ist der Rechtsverstoß durch den Diensteanbieter nicht zu verantworten und stellt er ihn nach Bekanntwerden ab, so ist er auch nicht zu belangen.
Gruß, Cybaer
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