Eddie: Verbreitungsrecht bei urheberrechtlich geschützten Bildern

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Hallo allerseits,

koennt Ihr mir Auskunft geben, inwieweit Bilder (und Text) von anderen Webseiten unter welchen Bedingungen bei mir eingebunden werden dürfen?

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VORAB:

bei mir verfassen Autoren - teilweise recht umfangreiche - Reiseberichte. Die Entscheidung ueber Veroeffentlichung liegt bei mir, jedoch kann ich
a) oft nicht den gesamten Bericht auf Verdaechtiges checken, weil es einfach manchmal zu umfangreich ist (Zeitproblem)
b) oft garnicht entscheiden, ob bei einem Bild eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, denn 0815-Bilder von Straenden kann jeder machen.

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KONKRETER FALL:

Konkret moechte einer meiner Autoren Bilder einbinden, die er ueber Google gefunden hat.
Folgende "Moeglichkeiten" stehen wohl zur Disposition:
a) einfach einbinden ==> welche Konsequenzen drohen?
b) einfach einbinden mit Quellangabe/Link (also wie ein Zitat)
c) nur nach Genehmigung durch den Urheber

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KONSEQUENZEN???

Inwieweit ist es bedenklich/ungesetzlich, bspw. ein Bild einzubinden, das einem Staatsbuerger Indonesiens gehoert (==> außereuropäische Gerichtsbarkeit)?
(Lasst bei dieser Frage mal die Moral außen vor bitte, ist klar, dass das nicht astrein ist.)

Was fuer Konsequenzen drohen mir - als Seitenbetreiber - bei:

  • Unwissenheit (wenn kein Verdachtsgrund meinerseits gegenueber dem Autor vorliegen konnte, oder ich es aufwandsmäßig nicht beurteilen konnte)
  • UND eindeutiger, durch den Autor akzeptierter Nutzungsbedingung:
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    "Es ist mir bekannt, dass ich bei Veröffentlichung von nicht selbst erstellten Texten oder Bildern die Genehmigung durch deren Urheber benötige und die Quelle angeben muss."
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Danke für eure Hilfe,
Eddie

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Old men and far travelers may lie with authority.