erika: Feature-Artikel

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Hallo,

eine FAQ zu häufig gestellten Fragen zur Existenzgründung ist eine gute Idee.

In einer FAQ sollten die Fragen sachlich richtig, kurz und bündig beantwortet werden mit Verweis auf Rechtsvorschriften und auf weiterführende Quellen. Eine FAQ sollte wohl kein dickes Buch werden.

Ausführliche Ratgeber für Existenzgründer gibt es bereits im Web und auch in gedruckter Form, z. B. die diversen Ratgeber von Goetz Buchholz
http://www.goetzbuchholz.de/

Meine Lieblingsratgeber sind
Ratgeber E-Lancer von Goetz Buchholz (Stand: 1.7.2004)
http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html
und
Ratgeber Freie - Kunst und Medien von Goetz Buchholz
http://www.goetzbuchholz.de/freieakt.htm

Diverses kostenloses Informationsmaterial gibt das BMWA heraus, z. B.
Ich-AG und andere Kleingründungen (Broschüre mit CD)
GründerZeiten zu diversen Themen
http://www.bmwa.bund.de/
Dort-->
Service/Bestellservice
Existenzgründer

Im Web gibt es auch Websites und Foren für Existenzgründer, dort können sowohl "fachliche" als auch "menschliche" Probleme diskutiert werden, z. B.
http://www.existenzgruender.de/
oder
http://www.e-lancer-nrw.de/start/index.php --> (Community/Forum)

Oft werden in der Presse und im Web nur die erfolgreichen Existenzgründer vorgestellt. Es ist aber richtig und wichtig, auch auf die Risiken einer Existenzgründung hinzuweisen. Als "Faustzahl" gilt meines Wissens: 50% aller Existenzgründer scheitern! Leider! In der o.a. Broschüre des BMWA gibt es auch einen Abschnitt: "Wenn Sie Ihr Unternehmer wieder aufgeben müssen" mit den Unterpunkten
* Selbständigkeit beenden
* Zahlungsunfähig sein
* Insolvenz anmelden
In den FAQ sollte Siegfried auch auf diese Probleme eingehen.

Ich habe das Feature von Siechfried vorhin nur überflogen.
Zu einer ausführlichen Stellungnahme habe ich jetzt keine Zeit (Haushalt, Marmeladekochen, Urlaubsvorbereitung und so weiter).
Nur ganz kurz:
Zu Q 11
Auch hier sollte auf § 4 Abs. 3 ESt (Einnahmenüberschussrechnung) hingewiesen werden (nicht nur unter Q 18)
Zu Q 18
Zu den Unterlagen für das Finanzamt gehört auch ein Anlagenverzeichnis
Anregungen für weitere FAQ könnten sich aus dem Studium der o.a. Ratgeber und des Informationsmaterials ergeben sowie aus den Fragen, die in den Foren gestellt werden.

Grüsse aus Neubrandenburg
erika

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Hauptsache dem Hund geht's gut