Andreas-Lindig: Webhosting - Domain - Anbieter

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Hallo Steve,

dann ist doch am 01.09.2004 die Domain bei DENIC gelöscht und ich kann ohne weiteres bei einem anderen Anbieter meine alte Domain registrieren oder nicht?

nö, sei vorsichtig! Du bist der Inhaber der Domain und Vertragspartner der DENIC. Die Domain wird erst gelöscht, wenn ein ausdrücklicher Löschungsantrag vorliegt. Wird sie nicht gelöscht, kommen auf dich einige Hundert Mark (Euro?) Kosten zu. Ich mußte bei meinem alten Hoster einen schriftlichen Antrag auf Löschung einreichen, damit die das überhaupt machen. Hab ich per Einschreiben gemacht. Die Domain, die Du behalten willst kannst Du von dem neuen Hoster übernehmen lassen. Viele bieten das an. Die erledigen dann die Formalitäten für Dich.

Also mein Tip: Löschung der überflüssigen Domain schriftlich beantragen und vor Ablauf des jetzigen Vertrags schon bei einem neuen Hoster anheuern und die gute Domain übernehmen.

Gruß, Andreas

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hier könnte auch ruhig mal'n neues Bild stehen.