Sven Rautenberg: Mahnschreiben Vorlage

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Moin!

der jenige weiß Bescheid!
Ich frage den alle 6-7 Tage per E-Mail nach wo mein Geld bleibt und jedesmal fällt dem eine neue Ausrede ein... Inzwischen sind 7 Wochen um...

Bleibt die Frage: Was willst du? Den Kerl nur nerven, oder dein Geld kriegen? Und was ist dir die Sache wert?

Da du nach "kostenlosen Mahnschreiben-Vorlagen" verlangst, ist dir die Sache offenbar gar nichts wert.

Denn der offizielle Weg, einen säumigen Zahler doch zur Zahlung zu zwingen, vorausgesetzt, deine Ansprüche sind korrekt und gerichtsfest beweisbar, wäre bei klarer Anspruchslage bei bestehender Vermutung, dass der Schuldner nicht widerspricht, das Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheides. Soll, wenn ich richtig informiert bin, auch schon online gehen, kostet dich aber zunächst Gerichtsgebühren.

Wenn du davon ausgehen mußt, dass der Schuldner dem Mahnbescheid ohnehin widerspricht, würde dadurch nur unnötig Zeit verloren gehen, da solltest du dann direkt Klage beim Amtsgericht (bei höheren Streitwerten muß es das Landgericht sein - zusammen mit einem Anwalt, versteht sich) einreichen. Dies mußt du auch tun, wenn du etwas anderes als nur Geld vom Schuldner haben willst - der gerichtliche Mahnbescheid kann nur Geld einfordern.

Alles andere bringt dich nicht weiter. Du kannst noch soviele Mahnungen schreiben, egal ob mit oder ohne Einschreiben/Rückschein, ob als Mail, Telefonat etc. - das alles nervt oder amüsiert nur den Schuldner, aber wenn er nicht zahlen will, wird er sich auch durch tausend Briefe nicht dazu veranlaßt sehen.

Das Geld für das Einschreiben/Rückschein mit deinem selbstverfaßten Mahnschreiben kannst du dir also gerne zugunsten eines gerichtlichen Mahnbescheides sparen.

Und was ich schon für komische Ausreden bekommen habe... Die im wahrsten Sinn stinken.

Ausreden interessieren nicht. Gibts eine gerichtsfest beweisbare Anspruchsgrundlage deinerseits? Also einen unterschriebenen Vertrag, oder einen mündlichen, vor Zeugen geschlossenen Vertrag? Widerspricht die Gegenseite deinem Anspruch dem Grunde nach nicht, bzw. hat sie ihm schon mal in irgendeiner Weise zugestimmt, und zahlt nur einfach nicht?

Du kannst noch so lange eigene Mahnungen verschicken - wenn du deinen Anspruch nicht beweisen kannst, kann dir auch kein Gericht helfen. Das bedeutet aber auch, dass du, falls du bislang noch keine guten Beweise hast, diese vielleicht erst einmal erlangen solltest, indem du den Schuldner zu entsprechenden Einlassungen veranlaßt.

So nach dem Motto: "Herr Wachtmeister, ich weiß garnicht, was sie wollen, ich bin höchstens 53 km/h gefahren" ... in einer 30er-Zone ist auch das zu schnell.

- Sven Rautenberg