Tach auch,
http://www.example.com/emailformular.html ist doch auch eine Adresse, oder nicht? Mal davon abgesehen, ein Formular ermoeglicht doch eine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation", wo ist also das Problem?
Darin, dass die "Adresse der elektronischen Post" nichts mit HTTP zu tun hat.
Das wuerde voraussetzen dass der Gesetzgeber zwischen HTTP und e-mail Protokollen etc unterscheidet und auf technische Definitionen setzt. Ich glaube nicht dass dies die Intention ist/war.
Sinn des Gesetzes ist es dem Kunden die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter zu ermoeglichen (das ganze basiert ja immerhin auf der e-Commerce Richtlinie, die zur Foerderung des Geschaeftsverkehrs ueber das Internet gedacht ist/war). Ich kann keinen grossen Unterschied zwischen Kontaktformular und mailto-link bzw ausgeschriebener e-mail Adresse erkennen, das Ziel ist die schnelle elektronische Kontaktaufnahme. Man koennte sogar argumentieren dass ein Kontaktformular dies einfacher und schneller ermoeglicht.
Gruss,
Armin
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