Hallo.
Was definiert also allgemeingültiges? Diskusion zu einem Standard hatte ich hier schon mal, aber ganz ins Blaue philosophiert: Mein "Programm" (Formular und desen Verarbeitung) sind also kein allgemeingültiges Maß, da bin ich mit Dir anscheinend einig. Ist es dann ein anderes Programm, daß nur die statistische Mehrheit hinter sich weiß?
Nein, bestimmt nicht. Denn dann wäre das Maß lediglich "mehrheitsfähig", nicht aber "allgemeingültig".
Maß aller Dinge wird nur das richterliche Urteil sein, das über ein so schwammiges und logisch inkonsequetes Gesetz fällt; daher meine wirklich, wirklich ernsthafte Frage danach!
Dann hier meine wirklich ernsthafte Antwort:
Von wenigen Ausnahmen abgesehen können Internet-Nutzer den Funktionsumfang ihrer eMail-Software ebenso frei wählen wie die Art und die Rahmenbedingungen ihrer eMail-Zugänge. Dies bestimmt einen individuell gerechtfertigten Anspruch an die Funktionalität, die ein Werkzeug zur Kontaktaufnahme auf dem Wege der elektronischen Post erfüllen muss, um keine Einschränkung der individuell üblichen Gepflogenheiten ungerechtfertigt in Kauf nehmen zu müssen.
Ich persönlich kann dem nur mit einer Methode begegnen, die dem Nutzer die freie Wahl seines Vehikels lässt, um damit die Allgemeingültigkeit des gesetzlichen Regelung aufrecht zu erhalten. Wenn du andere Möglichkeiten siehst, etwa durch die Abfrage der eMail-Adresse in eine ersten Schritt, um im zweiten Schritt ein auf die vom Nutzer vermutlich gewohnte Oberfläche, also die Web-Mail-Oberfläche des aus der Adresse extrahierten Anbieters, angepasstes Formular zur Verfügung zu stellen, so wäre ein solches Skript eine allgemeingültige Lösung. Nur kann sie meines Erachtens niemals vollständig funktionieren; und das könnten die Gerichte tatsächlich ähnlich sehen, denn eine nur mehrheitsfähige Form der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme sollte für ein Impressum nicht ausreichend sein.
MfG, at