Hallo,
Dem Fahrer - wer auch immer es war - sollten das entsprechende Strafmaß für die Bußgeldtatbestände, wenn sie denn nachweisbar sind, auferlegt werden.
schwere Nötigung mit Unfallfolge... ich finde, man sollte dem Herrn entgegenkommen und ihm die 1,5 Jahre Bewährung ersparen, solange er sich für die Zukunft dafür verpflichtet, mit maximal einem Fiat Uno am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Bußgeld hielte ich den Erlös seines Porsches für recht angemessen.
Gruß,
_Dirk