Ludger Keitlinghaus: Raser-Rolf

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Raser-Rolf

Ludger Keitlinghaus
  • sonstiges
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    Ludger Keitlinghaus
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      Rolf Rost
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        Swen Wacker
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    Chräcker Heller
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    Andreas-Lindig

Hi,

ganz selten habe ich auch schon eine vergleichbare Tat begangen (ich bin ein eher konservativer und defensiver (Abstand haltender) Fahrer, aber manchmal aus Muedigkeit oder Dummheit), viele andere Autofahrer haben mich bereits aehnlich belaestigt. (10-20 Meter Auffahren bei relativ grossem Geschwindigkeitsunterschied)

Ist Raser-Rolf eine arme Sau?

Gruss,
Ludger

    1. Hi,

      http://www.stern.de/sport-motor/autoservice/index.html?id=527661&nv=hp_rt, vergessen, sorry.

      Jo, das Thema bewegt mich auch seit Jahren!

      Zum Urteil hab ich folgendes zu sagen:

      • Falls er es war ist das Urteil ein Witz.
      • Es ist nicht erwiesen dass er es war.

      Ahjo, vor 2 Wochen ist uns , auf ganz genau derselben Strecke, zwischen KA und Kronau einer von hinten fast draufgefahren. Und das wo wir doch fast schon 200 Sachen drauf hatten.

      Ergo: Es gibt Idioten die nicht aussterben und die sich um Urteile nicht scheren.

      Was solls.

      Gruss, Rolf

      1. Moin,

        Zum Urteil hab ich folgendes zu sagen:

        • Es ist nicht erwiesen dass er es war.

        Du hattest Einblick in die Gerichtsakten? Oder ist das eine Wunschvorstellung

        Swen

        1. Moin,

          Zum Urteil hab ich folgendes zu sagen:

          • Es ist nicht erwiesen dass er es war.
            Du hattest Einblick in die Gerichtsakten? Oder ist das eine Wunschvorstellung

          Ich hab tatsächlich eine Wunschvorstellung: Nämlich die eines gerechten und angemessenen Urteils.

          1 1/2 Jahre auf Bewährung - das ist nicht genug für einen Mörder.

          Gruss, Rolf

          1. Moin,

            Ich hab tatsächlich eine Wunschvorstellung: Nämlich die eines gerechten und angemessenen Urteils.

            Tja, und was ist nun gerecht und angemessen?

            1 1/2 Jahre auf Bewährung.

            Die 1 1/2 Jahre waren ohne Bewährung. Jetzt ist es ein Jahr, ausgesetzt auf Bewährung. Sowie 1 Jahr Führerscheinentzug und 12.000 Euro Strafe.

            • das ist nicht genug für einen Mörder

            Ich kann Deine Emotionale Betroffenheit gut verstehen. Das Gericht muss sich davon frei machen. Es muss sich an Recht halten. Da ist der Preis der Macht. Und was ein Mörder (oder ein Totschläger oder ...) ist, ist genau definiert. Im vorliegenden Fall wird es wohl an der Heimtücke (bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers) fehlen.

            Viele Grüße

            Swen Wacker

            1. Moin,

              • das ist nicht genug für einen Mörder
                Ich kann Deine Emotionale Betroffenheit gut verstehen. Das Gericht muss sich davon frei machen. Es muss sich an Recht halten. Da ist der Preis der Macht. Und was ein Mörder (oder ein Totschläger oder ...) ist, ist genau definiert. Im vorliegenden Fall wird es wohl an der Heimtücke (bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers) fehlen.

              Die Heimtücke ist nicht das Mordkriterium. Ausschlaggebend ob Mord oder Totschlag ist der Vorsatzt.
              Heimtücke ist im StGB auch nur ein Kriterium Grausamkeit ist ein anderes.
              " Mörder ist, wer

              aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

              heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

              um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

              einen Menschen tötet."

              Ich denke, das Thema ist durch die Medien breitgetreten worden und die öffentliche Darstellung hat mit den Realitäten wenig zu tun.
              Jeder der viel Auto fährt, wird es schon erlebt haben, dass er mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs ist, und er den Sicherheitsabstand bewußt oder umbewußt auf ein gefährlich kleines Maß reduziert.
              Wer unschuldig ist werfe den ersten Stein.

              TomIRL
              der nicht unschuldig ist :( genau wie viele (auch Familienväter) die jeden Tag die Autobahn benutzen.

              1. Moin,

                Die Heimtücke ist nicht das Mordkriterium. Ausschlaggebend ob Mord oder Totschlag ist der Vorsatz.

                Alles muss zusammenpassen. Ich habe, um nicht zu länglich zu werden, nur das Kriterium rausgegriffen, woran IMHO der Mordvorwurf am deutlichsten scheitern sollte.
                Ich denke, dass Rolf (zu Recht) den Begriff "Mörder" nicht in seiner jurisitischen Defintion verwendet, sondern in der allgemeinsprachlichen. Und da schwingt das "Fiese" IMHO deutlich mit. Und da die Heimtücke nicht anders als vorsätzlich sein kann, erschien und erscheint es mir hilfreich, um den Unterschied deutlich zu machen.

                Viele Grüße

                Swen Wacker

              2. Hallo Tom,

                Jeder der viel Auto fährt, wird es schon erlebt haben, dass er mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs ist, und er den Sicherheitsabstand bewußt oder umbewußt auf ein gefährlich kleines Maß reduziert.

                wer "unbewußt" Auto fährt, dem gehört der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

                Wer unschuldig ist werfe den ersten Stein.

                welchen Stein soll ich nehmen? So ein Verhalten ist nicht entschuldbar. Es hat m.E. etwas mit Verantwortung zu tun. Wer Verantwortung wirklich übernimmt, fährt nicht so. Verantwortlich handeln ist nicht das, was unsere Manager uns immer vormachen, dann die Abfindung kassieren und im nächsten Betrieb aufs neue die Sau rauslassen. Verantwortlich handeln heißt z.B., das was andere gefährdet _bewußt_ zu unterlassen.

                Gruß, Andreas

                --
                <img src="http://was-ist-das.andreas-lindig.de/was_ist_das_fetzen.jpg" border="0" alt="">
                hier könnte auch ruhig mal'n neues Bild stehen.
                1. Hallo Andreas,

                  Jeder der viel Auto fährt, wird es schon erlebt haben, dass er mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs ist, und er den Sicherheitsabstand bewußt oder umbewußt auf ein gefährlich kleines Maß reduziert.

                  wer "unbewußt" Auto fährt, dem gehört der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

                  Der ist gut...
                  Entweder fährst Du nie längere Strecken oder Du hast gar kein Auto.
                  Es gibt keinen Menschen der 5-6 Stunden konzentriert und bewußt ein Fahrzeug lenken kann.
                  Das liegt schon in der Physologie des Menschen begründet.
                  Und wer behauptet das er sein Fahrzeug auch nur bei 120km/h noch unter Kontrolle hat, dem beweise ich gern mal das Gegenteil.
                  Bzw. dem empfehle ich mal ein Fahrsicherheitstraining.
                  Wer da mal mit seinem eigenen Fahrzeug mit nur 50 bis 60 in die Kegel gefahren ist und das ausweichen auch nicht so geklappt hat der weiss was ich meine.

                  welchen Stein soll ich nehmen? So ein Verhalten ist nicht entschuldbar. Es hat m.E. etwas mit Verantwortung zu tun. Wer Verantwortung wirklich übernimmt, fährt nicht so. Verantwortlich handeln ist nicht das, was unsere Manager uns immer vormachen, dann die Abfindung kassieren und im nächsten Betrieb aufs neue die Sau rauslassen. Verantwortlich handeln heißt z.B., das was andere gefährdet _bewußt_ zu unterlassen.

                  Naja den Moralapostel spielen kann ich auch ganz gut...
                  Werde doch selber mal Manager oder auch Politiker dann kannst Du das alles ändern.

                  TomIRL

                  1. Hallo.

                    Es gibt keinen Menschen der 5-6 Stunden konzentriert und bewußt ein Fahrzeug lenken kann.
                    Das liegt schon in der Physologie des Menschen begründet.
                    Und wer behauptet das er sein Fahrzeug auch nur bei 120km/h noch unter Kontrolle hat, dem beweise ich gern mal das Gegenteil.

                    http://www.lemans.org/
                    MfG, at

                  2. Hi,

                    Es gibt keinen Menschen der 5-6 Stunden konzentriert und bewußt ein Fahrzeug lenken kann.

                    Dann sollte das auch kein Mensch tun.

                    Nicht umsonst müssen Busfahrer nach spätestens 4 Stunden Pause machen - LKW-Fahrer soweit ich weiß auch ...

                    cu,
                    Andreas

                    --
                    MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
                    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                    1. Hallo Andreas, Hallo Tom,

                      Es gibt keinen Menschen der 5-6 Stunden konzentriert und bewußt ein Fahrzeug lenken kann.

                      Dann sollte das auch kein Mensch tun.

                      ganz genau! Und das meine ich mit _Verantwortung_ übernehmen. Das geht nicht, indem man sich hinterher entschuldigt, sondern indem man es unterläßt.

                      @Tom:

                      Verantwortlich handeln heißt z.B., das was andere gefährdet _bewußt_ zu unterlassen.
                      Naja den Moralapostel spielen kann ich auch ganz gut...

                      und das ist eben keine Moralapostelei. Es wimmelt leider von Leuten, die von Verantwortung schwätzen, aber immer ne Entschuldigung parat haben. Ähnlich, wie Deine Erklärungen der 'Physiologie'. Es gibt da auch so Spezies, die sich gern mit ihrem Vollrauch entschuldigen.

                      Gruß, Andreas

                      --
                      <img src="http://was-ist-das.andreas-lindig.de/was_ist_das_fetzen.jpg" border="0" alt="">
                      hier könnte auch ruhig mal'n neues Bild stehen.
                      1. Hi,

                        Es gibt da auch so Spezies, die sich gern mit ihrem Vollrauch entschuldigen.

                        Dafür, daß ihnen bei Tempo 200 die Zigarette runtergefallen ist und sie danach suchen mußten, bevor das Auto Voll rauch war?  ;-)

                        cu,
                        Andreas

                        --
                        MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
                        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                        1. Hi,

                          Es gibt da auch so Spezies, die sich gern mit ihrem Vollrauch entschuldigen.

                          Dafür, daß ihnen bei Tempo 200 die Zigarette runtergefallen ist und sie danach suchen mußten, bevor das Auto Voll rauch war?  ;-)

                          Die Zeit die ein durchschnittlicher Bürger sich auf eine Sache konzentrieren kann liegt irgendwo um die 25 Minuten.
                          Es gibt natürlich Leute die Ihre Konzentrationsfähigkeit trainieren. Flugleitoffiziere können Z.Bsp. bis zu 10 Flugzeuge gleichzeitig am Radar kontrollieren und im Luftkampf führen. Die hohe Konzentration fordert aber auch ihren Tribut nach 45 Minuten brauchen diese Leute mindestens eine Stunde Pause.
                          Die Belastung eines Kraftfahrers im Berufsverkehr ist von den Einflüßen durchaus mit den Belastungen von Fluglotsen im  dicht beflogenen Luftraum vergleichbar.

                          Soweit dazu, selbst wenn ein Kraftfahrer sich an die Ruheregelung hält ,(nach 4 Stunden eine mindestestens 45 Minuten Pause oder aber 3 Pausen die mindestens 15 minuten lang sind) so reicht das bei weitem nicht aus um in jedem Augenblick konzentriert dem Fahrtverlauf zu folgen.

                          Beobachtet Euch doch mal selbst, nach wieviel Minuten Computerarbeit gehen Eure Gedanken auf Wanderschaft?
                          und dann setzt es mal um auf die Autobahn, ab wann seit Ihr mit dem Kopf zu Hause oder noch auf der Arbeit?

                          TomIRL

            2. Hi!

              • das ist nicht genug für einen Mörder
                Ich kann Deine Emotionale Betroffenheit gut verstehen. Das Gericht muss sich davon frei machen. Es muss sich an Recht halten. Da ist der Preis der Macht. Und was ein Mörder (oder ein Totschläger oder ...) ist, ist genau definiert. Im vorliegenden Fall wird es wohl an der Heimtücke (bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers) fehlen.

              Genau zu diesem Thema kam heute Morgen ein interessanter Beitrag im Radio. Es ging um die Frage, ob für solche Taten wie die von Raser-Rolf begangene (so er es denn war) die Bezeichnung "fahrlässige Tötung" (Höchststrafe 5 Jahre)[1] oder Totschlag (Mindeststrafe 5 Jahre) angemessen ist. Der Tenor des Beitrags ging dahin, dass Verkehrsdelikte in Deutschland viel zu lasch geahndet werden und eher als Kavaliersdelikte betrachtet werden, und zwar aufgrund der Betrachtungsweise. Die Grundfrage dabei ist ja, ob es wirklich nur fahrlässige Tötung ist, wenn ich mit vollem Bewusstsein auf ein (relativ zur eigenen Geschwindigkeit) nahezu stehendes Hindernis extrem dicht auffahre. Der "Totschlag" fängt nämlich da an, wo die Bewusstheit des Handelns gegeben ist. (Sollte ich in juristischen Dingen etwas nicht ganz korrekt wiedergegeben haben, bitte ich dies zu verzeihen.)

              Schönen Sonntag noch!
              O'Brien

              [1] Bei jedem anderen würde ich wahrscheinlich fragen "5 Jahre? Was denn? Zwiebelsuppe?". Also spart euch bitte diesbezügliche Kommentare, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, jeder weiß was gemeint ist.

              1. Moin,

                Der "Totschlag" fängt nämlich da an, wo die Bewusstheit des Handelns gegeben ist.

                Totschlag hat ein sehr spannende Definition: (§ 212 StGB) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                Man kann nicht im Kommentar einer Zeitung oder im Radio darüber schwadronieren, ob eine Tat nun fahrlässige Tötung ode Totschlag oder Mord oder sontwas war. Davon haben Journalisten in der Regel keine Ahnung und sollten deshalb schweigen. Gute Journalisten tun das auch. Für solche Feststellungen sind Gerichte da. Was man diskutieren kann und sollte ist in der Tat die Strafhöhe, oder ob es angezeigt ist, einen neuen oder verschärften Straftatbestand einzuführen, den Gericht dann in zukünftigen Fällen berücksichtigen können.

                Ich persönlich glaube jedoch nicht, dass das wirklich Taten wie die hier diskutierte verhindert. Aus dem, was ich in der Zeitung darüber gelesen habe, stellen sich mir eher andere Fragen (über das Urteil hinaus): Dürfen solche Autos überhaupt im normalen Straßenverkehr fahren? Gehören in Testwagen Drosselungen, die wenigstens bei Überführungfahrten zu aktivieren sind? Sind Tempolimits Lösungen? Oder Mindesttempi auf der Überholspur? Was ist in unserer Gesellschaft kaputt, dass es uns allen anscheinend so viel Spaß macht, dass wir meinen, so schnell fahren zu müssen ("Freie Fahrt für freie Bürger"). Oder: Welche Verhältnisse müssen in der Firma herrschen - mit Blick auf die anscheinend nicht einfache Beweisführung aufgrund kollegialer Abhängigkeiten?.
                Wäre ich Regisseur und würde nach einem spannenden Plot suchen, könnte man auch die Frage aufwerfen, ob der Verurteilte nicht eigentlich Opfer der gesellschaftlichen Verstrickungen ("Freie Fahrt für freie Bürger" in Tateinheit mit einen nicht einfachen Mitarbeiter/Vorgesetzenverhältnis). Das ist ja das gruselig Faszinierende an diesem Ereignis: Es schwingt so viel anderes mit, was die Phantasie anregt.

                Viele Grüße

                Swen Wacker

                1. hi,

                  Wäre ich Regisseur und würde nach einem spannenden Plot suchen, könnte man auch die Frage aufwerfen, ob der Verurteilte nicht eigentlich Opfer der gesellschaftlichen Verstrickungen ("Freie Fahrt für freie Bürger" in Tateinheit mit einen nicht einfachen Mitarbeiter/Vorgesetzenverhältnis). Das ist ja das gruselig Faszinierende an diesem Ereignis: Es schwingt so viel anderes mit, was die Phantasie anregt.

                  diese betrachtungsweise finde ich ziemlich zynisch ...

                  aus sicht der beiden betroffnenen (=die beiden _toten_) und deren angehörigen erkenne ich da wenig "die phantasie anregendes".

                  und ob kollegen/mitarbeiter von "rolf" jetzt die _aufklärung_ erschweren oder nicht, hat auch wenig bis gar nichts damit zu tun, dass sich hier ein mensch absolut unverantwortlich verhalten hat, und seine grenzen nicht kannte bzw. weit darüber hinaus gegangen ist - und zwar auf kosten unschuldiger/unbeteiligter personen.

                  gruß,
                  wahsaga

                  --
                  I'll try being nicer if you'll try being smarter.
                  1. Moin,

                    diese betrachtungsweise finde ich ziemlich zynisch ...

                    Es gibt einen Ästhetik der Krieges und der Katatrophen. Das ist (auch) ein Grund, warum uns solche Geschichten jenseits der Frage, das auch wir Opfer oder Täter sein könnten, faszinieren und nicht etwa abstoßen oder gar anteilslos sein lassen. Das hat wenig mit Zynismus zu tun. Ich verunglimpfe oder vernachlässige weder das Andenken an die Opfer, ihre Persönlichkeit noch die Trauer der Angehörigen. Wenn ich etwas zynisch empfinde (das ist nicht an Deine Adresse gerichtet), dann ist es eher die Philo-Anteilnahme durch Äußerungen a la "10 Jahre müssen es sein". Als ob das irgend etwas ändern würde! Als ob das die Toten erwecken würde oder die Trauer der Angehörigen mindern könnte! Nein, so etwas beruhigt nur das eigene Gewissen. Und, das ist meine feste Überzeugung, keine Strafe wird irgendeinen Raser in D davon abhalten, im nächsten Moment mit 250 über die Autobahn zu preschen und die Lichthupe und den Blinker zum glühen zu bringen.

                    Wenn in einem Film amerikanische Hubschrauber zu Wagners Walkürenritt wehrlose Vietnamesen erschießen, dann prägt uns nicht das Abstoßende des Bildes sondern uns stößt (hoffentlich) die eigene Gebanntheit des Blickes ab. Das war mein Aufhänger für den plot.

                    und ob kollegen/mitarbeiter von "rolf" jetzt die _aufklärung_ erschweren oder nicht, hat auch wenig bis gar nichts damit zu tun, dass sich hier ein mensch absolut unverantwortlich verhalten hat, und seine grenzen nicht kannte bzw. weit darüber hinaus gegangen ist - und zwar auf kosten unschuldiger/unbeteiligter personen.

                    Oh, das hat sogar sehr viel damit zu tun. Denn das Gericht in der ersten Instanz (las ich in einem längeren Bericht der FAZ zu dem damaligen Prozeß, die FAZ ist für mich Garant für eine sachliche Berichterstattung) hat sich lange mit der Frage schwer getan, ob nicht eher der Vorgesetzte des "Rolf" der Täter gewesen sein könnte und hier eine schwache Persönlichkeit ("Rolf") aus Angst und unter großen Druck mauern könnte. Auf einer anderen Ebene mag das Verhalten der Kollegen auch Ausdruck der abgeschlossenen Binnenwelt der Gruppe der "Testfahrer" sein. Solche Konstellationen könnten schnell Mitursache dafür sein, dass jemand den Kontakt zur Realität verliert und ein Verhalten an den Tag legt, dass potentiell tödlich ist. Da hat es einen faden Beigeschmack, wenn das Kapitel mit einem "ist jetzt egal, einer ist ja verurteilt" abgeschlossen wäre; schnell kann aus der ("Mittäter-")Gruppe der nächste Unfall provoziert werden. Ein Film, der solche Fragen mit aufwirft und auch nur einen ermutigt, Nein zu sagen, wenn die nächste Wettfahrt beginnt, kann hilfreicher sein als die Frage, ob jemand 1, 2 oder 10 Jahre hinter Gittern lebt.

                    Viele Grüße

                    Swen Wacker

          2. hi,

            Ich hab tatsächlich eine Wunschvorstellung: Nämlich die eines gerechten und angemessenen Urteils.

            1 1/2 Jahre auf Bewährung - das ist nicht genug für einen Mörder.

            ein posting vorher sagst du selbst noch, dass die schuld von "raser-rolf" nicht eindeutig bewiesen sei - und jetzt bist du der meinung, dass 1,5 jahre auf bewährung "zu wenig" wären?

            wie bitte passt denn das zusammen?

            dass bei uns urteile "im namen des volkes" gesprochen werden, heißt nicht, dass sie sich nach der meinung der BILD-zeitung richten sollten.

            gruß,
            wahsaga

            --
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      2. Hi,

        Ahjo, vor 2 Wochen ist uns , auf ganz genau derselben Strecke, zwischen KA und Kronau einer von hinten fast draufgefahren. Und das wo wir doch fast schon 200 Sachen drauf hatten.

        Rolf, wer zwisch KA und Kronau (ja ich kenne die A5 auch sehr gut)  mit 200 fährt handelt schon fahrlässig. Die Richtgeschwindigkeit liegt bei 130 die Gerichte gehen bei einer Maßgeblichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit unabhängig vom Hergang zumindest von einer Teilschuld aus.

        Ergo: Es gibt Idioten die nicht aussterben und die sich um Urteile nicht scheren.

        Ich hoffe Du denkst an diesen Satz wenn Du das nächste mal auf die  bahn aufffährst. :-)

        TomIRL

    2. Tachchen!

      Ich denke, man muss da unterscheiden zwischen dem Gefühl, das man dem Typen
      (wahrscheinlich zu Recht) entgegen bringt und der Tatsachenfeststellung
      vor Gericht:

      Aus meiner Sicht ist "Raser-Rolf" jemand, der ständig so fährt. Den
      Spitznahmen hat er ja wohl aus seinem Freundeskreis und nicht von der BILD.
      So jemand hätte von mir aus gerne auch mal 18 Monate sitzen dürfen.

      Vor Gericht wurden aber ausschließlich verhandelt die Geschehnisse vom
      schicksalhaften Tag X. Da ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen,
      dass Rolf es war und fahrlässig die Insassinnen des Kleinwagens getötet hat.
      Rolf hat jetzt 12.000 Euro zu zahlen, wenn ich das heute richtig gehört habe,
      seinen Job verloren, ist öffentlich gebranntmarkt, fährt die nächste Zeit
      kein Auto und weiß sicher dass er auch später noch eine ganze Weile sehr
      brav wird fahren müssen, wenn er nicht Gefahr laufen will, das Jahr noch
      abzusitzen.

      Das ist für ein Fahrlässigkeitsvergehen, wie es (wenn auch nicht auf
      diese Art) ehrlicherweise jedem passieren kann, nicht wirklich unangemessen.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
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      1. hi,

        Das ist für ein Fahrlässigkeitsvergehen, wie es (wenn auch nicht auf
        diese Art) ehrlicherweise jedem passieren kann, nicht wirklich unangemessen.

        nein, das ist in meinen augen kein "fahrlässigkeitsvergehen".

        dazu gehört für mich, dass ich mir zum betreffenden zeitpunkt wirklich nicht bewusst war, was ich durch mein verhalten anrichten kann.

        wer aber nicht berücksichtigt, welche gefahren solche geschwindigkeiten beim autofahren mit sich bringen (und sag mir bitte keiner, dass ein _testfahrer_ so etwas _nicht_ weiß, wissen _muss_) - der gehört hart bestraft, und nie wieder hinter das steuer eines autos (welches in diesem fall in meinen augen schon kein fortbewegungsmittel mehr, sondern eine tatwaffe dargestellt hat).

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. Tachchen!

          nein, das ist in meinen augen kein "fahrlässigkeitsvergehen".

          Er ist ja auch nicht wegen "fahrlässigen schnellen Fahrens" verurteilt
          worden, sondern wegen der "fahrlässigen Tötung" anderer.

          Und dass er vorsätzlich die beiden Insassinnen getötet hat,
          glaubst auch du nicht, oder?

          Gruß

          Die schwarze Piste

          --
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          1. hi,

            Er ist ja auch nicht wegen "fahrlässigen schnellen Fahrens" verurteilt
            worden, sondern wegen der "fahrlässigen Tötung" anderer.

            Und dass er vorsätzlich die beiden Insassinnen getötet hat,
            glaubst auch du nicht, oder?

            nein - aber "in kauf genommen" hat er ihren tod mit seinem verhalten m.E. schon.

            gruß,
            wahsaga

            --
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            1. Tachchen!

              nein - aber "in kauf genommen" hat er ihren tod mit seinem verhalten m.E. schon.

              Ohne jetzt hier in die Tiefen des Strafrechts eintauchen zu wollen:

              Rolf hätte hätte sich beim konkreten Anfahren auf den Kleinwagen denken müssen
              "Durch mein aktuelles Auffahren könnte der Wagen von der Straße abkommen,
              dieser Umstand ist generell lebensgefährlich, aber ich mache es trotzdem,
              weil mir das Leben der Fahrerin und möglicher Beifahrer egal ist"

              Und das Gericht hätte von diesem Gedankengang überzeugt sein müssen.

              Glaubst du wirklich auch nur eines von beidem?

              Gruß

              Die schwarze Piste

              --
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    3. Hallo,

      tja. Die Frage kann ich nur theoretisch beantworten, weil zumindest eine kleine "Chance" besteht, das der Verurteilte wirklich unschuldig ist. - Aber nehmen wir mal an, er ist mit diesem Tempo in dieser Art auf dieser Strecke auf dieses Fahrzeug aufgefahren: dann ist er keine arme Sau. In Deutschland gibt es eine Richtgeschwindigkeit. Und wer in "dieser Art" Auto fährt, der kann nicht nur ein Tacho ablesen sondern muß auch wissen, das er mit einer Maschiene unterwegs ist, die bei falscher Steuerung Menschen umbringen kann.

      Bevor das jetzt zu moralisch klinkt: bei uns gibt es ein Autobahnende, das in eine starke Rechtskurve geht. ich kenne diese Strecke und weiß, ab welchem Punkt ich mein Fahrzeug verlangsamen kann, damit ich dann mit 70 um die Kurve "schleiche". (freilich ist da 60) - Bei klarer Sicht und freier Bahn fahre ich dann davor auch mal schneller. So wurde ich vorgestern mit deutlich zu viel auf dem Tacho geblitzt. Da gibts kein gemeckere, da bin ich keine arme Sau, auch ich kann Schilder lesen und Tachos erkennen...(und vielleicht bald Fahrrad fahren? ;-))

      Und vielleicht am Rand: als meine frau im achten Monat schwanger mit unserem ersten Kangoo nach Hause fuhr, begegnete ihr mit 120 ein Geisterfahrer, den sie dann unfreiwillig stoppte. Der Geisterfahrer fuhr schon mehrere "Ausfahrten" lang auf der Strecke, also im vollem Bewustsein. Das fanden wir auch nicht "lustig"... (Ja, Kangoos sind erstaunlich sichere Autos http://www.stempelgeheimnis.de/kangoo/

      Chräcker

      1. Hallo,

        (Ja, Kangoos sind erstaunlich sichere Autos http://www.stempelgeheimnis.de/kangoo/

        wo hast du auf den Bildern einen Kangoo versteckt? Für einen kurzen Moment dachte ich, es seien von Kleinkindern auf einem Zeichentablett gemalte Desktopbilder, die durch mindestens drei Photoshop-Filter gejagt und danach invertiert wurden, bevor man sie mit einer schlechten Digicam im höchsten Zoom ohne Stativ abfotografiert hat.

        Nein, aber ehrlich: gut, dass ihr seinerzeit einen Kangoo hattet und nicht etwa einen alten Golf oder irgendein Auto, das den Zusammenstoß sehr viel schlechter verkraftet hätte.

        Gruß,
        _Dirk

        1. Hallo,

          Deine Beschreibung ist klasse ;-) - Um ehrlich zu sein: Sicherheitsaspekte waren die letzten, die uns zu einem Kangoo greifen liessen. Wir haben (in der Tat) das Auto nur wegen der Werbung gekauft. (Die mit dem Nashorn und die mit dem Windkanal) - noch nicht mal eine Probefahrt nahmen wir an. Der Händler hat uns vor lauter Frust noch was runtergehandelt, weil wir an so was profanem auch nicht dachten. Und hätte man mich gefragt, hätte ich gesagt: mit der Blechkiste einen Unfall? besser nicht. Aber: den anderen haben sie aus dem Wagen geschweist und mit dem Hubschrauber abgeflogen, während meine Frau mit drei blauen Flecken zuschaute und mit mir telefonierte.

          Wenn man sich allerdings auf dem vorletztem Bild den Dachholm ansieht, weiß man, das sie mehr als einen Schutzengel hatte, da hätte nicht mehr viel gefehlt....

          Mich hätte schon mal interesiert, was den anderen dazu getrieben hatte. Der hatte sogar noch seinen vater als Beifahrer dabei. Aber wir haben dann nichts mehr von dem gehört, außer das er "doch" noch überlebt hatte. (komischerweise blieb bei uns auch nur Unverständnis und keine wirkliche Wut. Das ist auch alles zu "abstrakt" abgelaufen. Nach ein paar Sekunden des Unfalls sitzt man halt im Wrack des zwei Monate neuen Wagen und sieht einen Hubschrauber landen und weg fliegen. Alles weitere wurde dann ja "über Schreibtische" geregelt...)

          Chräcker

          1. Hallo,

            Wir haben (in der Tat) das Auto nur wegen der Werbung gekauft. (Die mit dem Nashorn und die mit dem Windkanal)

            ich kann mich nur dunkel an das Nashorn erinnern, spreche aber selbst genauso gut auf Werbung an. Mein Liebling war (bzw ist immer noch) die Audi-Werbung mit dem Eskimopapa, der seinem Sohn die Spuren erklärt... Wolf, Bär, Audi. Quattro!

            Ansonsten fand ich die Honda-Werbung neulich ganz nett: http://home.comcast.net/~phule/honda-ad.html (Flash 6 benötigt). Allerdings kein Vergleich mit Audi :-)

            noch nicht mal eine Probefahrt nahmen wir an. Der Händler hat uns vor lauter Frust noch was runtergehandelt

            Der Typ war sicherlich restlos überfordert mit seinem Job. Normalerweise muss er die unwilligen Familienväter mit Gratis-Kindersitzen und einem Satz Winterreifen zum halben Preis ködern, und dann kommt ihr daher und nehmt den Kangoo quasi spontan unterm Arm mit.

            Gruß,
            _Dirk

  1. Moin!
    wer so fährt wie RASER-ROLF, hat eine bestrafung verdient! Ih finde, er ist ganz und gar kein armes schwein. er hat glück gehabt, dass die strafe bisher nicht so schwer ausgefallen ist.
    tschüss ichen

    --
    Selfcode: sh:( fo:| br: n4:& ie:% mo:| mo:| de:] zu:) fl:| ss:| ls:[ js:|
  2. Moin,

    Ist Raser-Rolf eine arme Sau?

    Unsere Mediendemokratie bringt uns da an Grenzen, die wir alle leider allzugern und allzuoft überschreiten. Wir kennen den Fall doch nur von Hörensagen, aus der Bildzeitung oder aus 8-Zeilern auf der bunten Seite. Da haben sich 2 Gerichte den Kopf drüber zerbrochen, dutzende von Zeugen und Gutachter gehört, alles abgewägt und sind dann zu einem Urteil gekommen. Ich habe mir angewöhnt, Urteile, die nicht aufgrund reiner Meinungsabwägung sonders insbesondere durch Tatsachenfestellungen gefällt werden, relativ stoisch entgegen zu nehmen.
    Ich habe aber auch gut reden, da ich keinen Führerschein besitze (oder je besaß) :-)

    Viele Grüße

    Swen Wacker

  3. Ich denke, das zu dicht Auffahren ist "leider" eine normalde Sache.
    Es passiert mir fast täglich, dass ich mich deswegen aufrege.
    Nur das man deswegen gleich 1.5 Jahre in den Knast gehen soll ist ganz schön übel:
    Weiss man denn wirklich warum diese Fraiu die Kontrolle über den Wagen verloren hat? Vielleicht hat sie sich ja gerade um Ihr Kind gekümmert und ist deswegen von der Fahrbahn abgekommen? Wer so schnell das Steuer herumreist und dann am Baum landet, kann kein guter Fahrer sein.
    Das ist nicht das Prgobelm vom "Raser Rolf".
    Er "DARF" in Deutschland nunmal so schnell fahren wie er will!

    1. Hallo,

      Er "DARF" in Deutschland nunmal so schnell fahren wie er will!

      Nein, das darf niemand in Deutschland. Wie kommst Du denn da drauf? Man darf nirgends in Deutschland so schnell fahren, wie man will.

      Chräcker

      1. Moin!

        Nein, das darf niemand in Deutschland. Wie kommst Du denn da drauf? Man darf nirgends in Deutschland so schnell fahren, wie man will.

        Selbst bei baulich getrennten Richtungsfahrstreifen ohne allgemeine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ist diese individuell je Fahrzeug durch die im Fahrzeugschein eingetragene, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit begrenzt.

        Ergo: Auch wenn man bergab mit Rückenwind 400 fahren könnte, so darf man es dennoch nicht, wenn der Fahrzeugschein einem nur 300 erlaubt.

        Von so Kleinigkeiten wie "Höchstgeschwindigkeit der Reifen", welche natürlich auch reinspielen und ggf. die Höchstgeschwindigkeit noch unter den Wert des Fahrzeugscheins senken ("Mit M+S-Reifen nicht schneller als 160 km/h") mal ganz abgesehen.

        Wobei mir einfällt: Letztens auf der Autobahn hatten sich die hinteren beiden Reifen eines Auflieger-Kipplasters verabschiedet. Der LKW hatte sich dankenswerter Weise dazu entschlossen, schon eine kurze Zeit vor meiner Vorbeifahrt sein Gummi großflächig über die Autobahn zu verteilen, und er konnte, wohl auch ohne weitere Probleme zu verursachen, auf dem Seitenstreifen abgestellt werden.

        Ein Freund hatte mit einem PKW durch herumfliegende Reifenteile mal einen Totalschaden erlitten - spät abends, bei Dunkelheit und geringem Verkehr bei etwa 160 km/h. Ist zum Glück auch nichts passiert, war außerdem ein Firmenwagen. Aber man erinnert sich bei solchen Gelegenheiten immer wieder dran.

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo,

          ...und wenn man dann alles berechnet hat, kommen so Nebensächlichkeiten wie "eigenes Fahrvermögen" und "Verkehrssituation" dazu, die beide doch noch über dem eigenen "Willen" stehen sollten. Und genau diese Denke das das nur Nebensächlichkeiten sind, führt halt zum Alltag auf unseren Straßen....

          Chräcker

    2. Das ist nicht das Prgobelm vom "Raser Rolf".
      Er "DARF" in Deutschland nunmal so schnell fahren wie er will!

      Nein nur weil es nicht explizit verboten ist, ist es nicht erlaubt.
      Den Unterschied wirst Du spätestens dann merken, wenn Du mal in einen Hochgeschwindikeitsunfall auf der Autobahn verwickelt warst.
      Es ist eben zumindest fahrlässig die Richtgeschwindigkeit erheblich zu überschreiten. Bei den Ermittlungen zum Unfallhergang wird immer die Frage gestellt werden ob der Unfall durch einhalten der Richtgeschwindigkeit verhindert hätte werden können oder die Unfallfolgen nicht so schwer gewesen wären.
      Dies wird in den meisten Fällen bejat.

      Viele Grüße vom TomIRL der sehr gerne sehr schnell fährt.

    3. hi,

      Das ist nicht das Prgobelm vom "Raser Rolf".
      Er "DARF" in Deutschland nunmal so schnell fahren wie er will!

      an dieser stelle "durfte" er nicht so schnell fahren, wie er wollte.
      das hiesse nämlich in dem fall, durch das langsamer fahrende auto vor ihm "durchzufahren" - was er ja auch mehr oder weniger getan hat.

      so einem hirnamputierten vollidioten gehört, neben der sonstigen bestrafung, der führerschein auf lebenszeit entzogen. ja, ich wäre sogar für anschliessende sicherheitsverwahrung, denn so ein mensch _ist_ eine gefahr für die allgemeinheit.

      gruß,
      wahsaga

      (alle aussagen natürlich unter der prämisse, dass er's "war".)

      --
      I'll try being nicer if you'll try being smarter.
    4. Hi,

      Er "DARF" in Deutschland nunmal so schnell fahren wie er will!

      Nein, das verbietet schon:
      STVO § 1   Grundregeln
      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      cu,
      Andreas

      --
      MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
      Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    5. Er "DARF" in Deutschland nunmal so schnell fahren wie er will!

      Er darf so schnell fahren, wie es die Situation zuläßt. Das kann sehr wenig sein.

  4. Meine Meinung:

    Länge der Freiheitsstrafe hin oder her, er soll auf jeden Fall kein Auto mehr fahren dürfen.

    Der Prozess ist ein Muster-Prozess und ich habe auch das Gefühl, dass es auf der Autobahn ein wenig besser geworden ist. Könnte aber Einbildung sein.

    Ja, ich bin auch schon mal ein wenig aufgefahren, aber nicht so, dass ich die TÜV-Plakette lesen konnte oder beim Auto vor mir die Einparkhilfe anfängt zu piepsen (Ja, das soll schon vorgekommen sein).
    Ausserdem bei Geschwindikeiten, die unser Rolf vermutlich irgendwo noch in der Kurve auf dem Beschleunigungsstreifen überschreitet..
    Hier sei erwähnt, dass mein Auto bei 150 so anfängt zu wackeln, röcheln und vibrieren, dass alles drüber die pure, reine Quälerei ist.

    Gruß,
    Mitsubishi-Leo

    1. Ja, ich bin auch schon mal ein wenig aufgefahren, aber nicht so, dass ich die TÜV-Plakette lesen konnte oder beim Auto vor mir die Einparkhilfe anfängt zu piepsen (Ja, das soll schon vorgekommen sein).

      Was natürlich Blödsinn ist, weil die Einparkhilfe durch eine Gangsequenz aktiviert wird.

      1. Moin!

        Ja, ich bin auch schon mal ein wenig aufgefahren, aber nicht so, dass ich die TÜV-Plakette lesen konnte oder beim Auto vor mir die Einparkhilfe anfängt zu piepsen (Ja, das soll schon vorgekommen sein).

        Was natürlich Blödsinn ist, weil die Einparkhilfe durch eine Gangsequenz aktiviert wird.

        Was natürlich Blödsinn ist, weil das ja wohl von der Art der Einparkhilfe abhängt.

        - Sven Rautenberg

        1. Was natürlich Blödsinn ist, weil das ja wohl von der Art der Einparkhilfe abhängt.

          Stimmt, Anhängerkupplungen piepsen nicht.

          Danke, das hat geholfen.

    2. Hallo Leo,

      Hier sei erwähnt, dass mein Auto bei 150 so anfängt zu wackeln, röcheln und
      vibrieren, dass alles drüber die pure, reine Quälerei ist.

      Wobei ich glaube, daß gerade dieses Spüren der Geschwindigkeit ein sehr
      gutes Korrektiv ist. Wenn man im Auto die Geschwindigkeit nicht merkt, nur
      visuell wahrnimmt, dann verleitet das sehr viel mehr dazu, auf das Gaspedal
      zu drücken. Mal abgesehen von der Motorisierung halte ich es nicht für
      Zufall, daß viele dieser Auffahrer/Raser in Oberklasselimousinen unterwegs
      sind, die sich durch ein gleitendes, schwebendes Fahrgefühl auszeichnen.
      (Jugendliche Potenzprotzer in tiefergelegten Basslautsprechern mal ausgenommen)

      Tim

      1. Hallo.

        (Jugendliche Potenzprotzer in tiefergelegten Basslautsprechern mal ausgenommen)

        Denen bieten ja erfreulich häufig schattenspendende Sauerstoffproduzenten finalen Einhalt.
        MfG, at

      2. Hi,

        (Jugendliche Potenzprotzer in tiefergelegten Basslautsprechern mal ausgenommen)

        die man auf der Autobahn mit 120 bereits locker ueberholen kann, weil die bodenwellen den 10 mm-Bereich ueberschreiten... ;))

        mfg
        -WebViper-

        --
        Real programmers confuse Halloween and Christmas because OCT 31 = DEC 25
  5. Ist Raser-Rolf eine arme Sau?

    Ja, weil an ihm ein Exempel statuiert werden sollte, daß die Narren freispricht.

    Wir haben Rückspiegel, Verkehrsbeobachtung ist auch nach hinten wichtig. Wenn ich Rückspiegel nicht benutze, sollte ich zumindest nicht schreckhaft sein. Wenn ich schreckhaft bin, sollte ich zumindest Fahrphysik kennen und das Fahrzeug entsprechend bedienen können.

    Dem Fahrer - wer auch immer es war - sollten das entsprechende Strafmaß für die Bußgeldtatbestände, wenn sie denn nachweisbar sind, auferlegt werden. Alles andere ist Blödsinn.

    Zu jedem Unfall gehören zwei Seiten, außer, man ist Kind. Ist übrigens sehr geil, daß man jetzt später zur Verantwortung gezogen wird als Juniortüte, aber früher wählen gehen können soll.

    1. hi,

      Wir haben Rückspiegel, Verkehrsbeobachtung ist auch nach hinten wichtig. Wenn ich Rückspiegel nicht benutze, sollte ich zumindest nicht schreckhaft sein.

      überleg dir mal, wie schnell ein fahrzeug von hinten herankommt, wenn es 80 oder mehr stundenkilonmeter mehr drauf hat als du.
      und auf der autobahn kannst du nicht permanent in den rückspiegel schauen, sonst bist du ganz schnell der jenige, der seinem vordermann drauffährt.

      Wenn ich schreckhaft bin, sollte ich zumindest Fahrphysik kennen und das Fahrzeug entsprechend bedienen können.

      ach so, die vergewaltigte schlampe ist also wieder mal selbst schuld, weil sie so leicht bekleidet rumgelaufen ist ...

      gruß,
      wahsaga

      --
      I'll try being nicer if you'll try being smarter.
      1. und auf der autobahn kannst du nicht permanent in den rückspiegel schauen, sonst bist du ganz schnell der jenige, der seinem vordermann drauffährt.

        Ich glaube in sehr schneller Sequenz nach vorne und hinten zu schauen. Kann daran liegen, daß ich sehr viel und sehr schnell fahre. _Jedes_ Fahrzeug, das an Dir vorbeifährt, mußt Du zweimal im Spiegel gesehen haben - sonst schaust Du nicht oft genug.

        ach so, die vergewaltigte schlampe ist also wieder mal selbst schuld, weil sie so leicht bekleidet rumgelaufen ist ...

        Nein. Aber nachts um zwei nackt durch den Wald zu laufen birgt zumindest ein Risiko. Und hinter einer Vergewaltigung steckt von anderer Seite ein Vorsatz.

        1. Hallo.

          und auf der autobahn kannst du nicht permanent in den rückspiegel schauen, sonst bist du ganz schnell der jenige, der seinem vordermann drauffährt.

          Ich glaube in sehr schneller Sequenz nach vorne und hinten zu schauen. Kann daran liegen, daß ich sehr viel und sehr schnell fahre.

          Nimm es nicht persönlich, aber das Problem sind Leute wie du, die nicht nur die eigenen Sicherheitsreserven in ihr Handeln mit einbeziehen, sondern bereits auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Das perfide an dieser Handlungsweise ist nämlich, dass im Allgemeinen diese übrigen die Leidtragenden sind, wenn sich die Vorausberechnungen der Verkehrs-Chauvinisten als falsch herausstellen, da diese als der aktive Part des Aufeinandertreffens einen in aller Regel besseren Überblick über die Situation haben, eine Eskalation mithin meist unbeschadet überstehen.
          MfG, at

    2. Tach

      Wir haben Rückspiegel, Verkehrsbeobachtung ist auch nach hinten wichtig. Wenn ich Rückspiegel nicht benutze, sollte ich zumindest nicht schreckhaft sein. Wenn ich schreckhaft bin, sollte ich zumindest Fahrphysik kennen und das Fahrzeug entsprechend bedienen können.

      Mit anderen Worten: Die dumme Kuh ist selber schuld, daß sie jetzt tot ist.
      Oder wie soll ich diesen Absatz sonst deuten?

      Thomas J.

      1. Mit anderen Worten: Die dumme Kuh ist selber schuld, daß sie jetzt tot ist.

        Dumme Kuh hätte ich nicht gesagt. Und ansonsten erwähnte ich, daß zu einem Unfall immer zwei Seiten gehören.

    3. Hallo,

      Dem Fahrer - wer auch immer es war - sollten das entsprechende Strafmaß für die Bußgeldtatbestände, wenn sie denn nachweisbar sind, auferlegt werden.

      schwere Nötigung mit Unfallfolge... ich finde, man sollte dem Herrn entgegenkommen und ihm die 1,5 Jahre Bewährung ersparen, solange er sich für die Zukunft dafür verpflichtet, mit maximal einem Fiat Uno am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Bußgeld hielte ich den Erlös seines Porsches für recht angemessen.

      Gruß,
      _Dirk

      1. Hallo,

        Als Bußgeld hielte ich den Erlös seines Porsches für recht angemessen.

        abzüglich des Kaufpreises für den gebrauchten Fiat natürlich.

        Gruß,
        _Dirk

    4. Hi,

      Dem Fahrer - wer auch immer es war - sollten das entsprechende Strafmaß für die Bußgeldtatbestände, wenn sie denn nachweisbar sind, auferlegt werden. Alles andere ist Blödsinn.

      Zu jedem Unfall gehören zwei Seiten, außer, man ist Kind. Ist übrigens sehr geil, daß man jetzt später zur Verantwortung gezogen wird als Juniortüte, aber früher wählen gehen können soll.

      Stell dir mal vor, dass waer _DEINE_ Frau und _DEIN_ Kind gewesen, die dir mehr als alles andere auf der Welt bedeuten. Ich glaube wenn du dich wirklich da reinversetzt muss eigentlich klar sein, dass da eine Geldstrafe reiner Hohn ist...

      mfg
      -WebViper-

      --
      Real programmers confuse Halloween and Christmas because OCT 31 = DEC 25
      1. Stell dir mal vor, dass waer _DEINE_ Frau und _DEIN_ Kind gewesen, die dir mehr als alles andere auf der Welt bedeuten.

        Womit wir weg sind von jeder Objektivität, Grundlage eines jeden Urteils.

      2. Hi,

        trotzdem ist deine Argumentation schwachsinn...
        Sie geht in die gleiche richtung wie die bereits angesprochenen Vergewaltigungen u.ä.
        Warum muessen diese Vergewaltigten aus so schoen und sexy sein. Warum muessen diese Kinder, die missbraucht und getoetet werden auch noch so klein sein... Immerhin gehoeren ja immer zwei dazu! Dass "die Opfer" welche ja eigentlich gar keine sind nicht auch noch belangt werden! Immerhin fordern sie sowas ja sowas mutwillig heraus!

        mfg
        -WebViper-

        --
        Real programmers confuse Halloween and Christmas because OCT 31 = DEC 25
  6. Hallo,

    vorsichtige Frage: ist Dein Antwortverhalten zumindest noch das gleiche wie beim Lude?

    Chräcker

  7. Hallo Ludger,

    Ist Raser-Rolf eine arme Sau?

    nein, ein Schwein.

    Gruß, Andreas

    --
    <img src="http://was-ist-das.andreas-lindig.de/was_ist_das_fetzen.jpg" border="0" alt="">
    hier könnte auch ruhig mal'n neues Bild stehen.