Hi!
- das ist nicht genug für einen Mörder
Ich kann Deine Emotionale Betroffenheit gut verstehen. Das Gericht muss sich davon frei machen. Es muss sich an Recht halten. Da ist der Preis der Macht. Und was ein Mörder (oder ein Totschläger oder ...) ist, ist genau definiert. Im vorliegenden Fall wird es wohl an der Heimtücke (bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers) fehlen.
Genau zu diesem Thema kam heute Morgen ein interessanter Beitrag im Radio. Es ging um die Frage, ob für solche Taten wie die von Raser-Rolf begangene (so er es denn war) die Bezeichnung "fahrlässige Tötung" (Höchststrafe 5 Jahre)[1] oder Totschlag (Mindeststrafe 5 Jahre) angemessen ist. Der Tenor des Beitrags ging dahin, dass Verkehrsdelikte in Deutschland viel zu lasch geahndet werden und eher als Kavaliersdelikte betrachtet werden, und zwar aufgrund der Betrachtungsweise. Die Grundfrage dabei ist ja, ob es wirklich nur fahrlässige Tötung ist, wenn ich mit vollem Bewusstsein auf ein (relativ zur eigenen Geschwindigkeit) nahezu stehendes Hindernis extrem dicht auffahre. Der "Totschlag" fängt nämlich da an, wo die Bewusstheit des Handelns gegeben ist. (Sollte ich in juristischen Dingen etwas nicht ganz korrekt wiedergegeben haben, bitte ich dies zu verzeihen.)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
[1] Bei jedem anderen würde ich wahrscheinlich fragen "5 Jahre? Was denn? Zwiebelsuppe?". Also spart euch bitte diesbezügliche Kommentare, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, jeder weiß was gemeint ist.