Swen Wacker: Raser-Rolf

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Moin,

Der "Totschlag" fängt nämlich da an, wo die Bewusstheit des Handelns gegeben ist.

Totschlag hat ein sehr spannende Definition: (§ 212 StGB) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Man kann nicht im Kommentar einer Zeitung oder im Radio darüber schwadronieren, ob eine Tat nun fahrlässige Tötung ode Totschlag oder Mord oder sontwas war. Davon haben Journalisten in der Regel keine Ahnung und sollten deshalb schweigen. Gute Journalisten tun das auch. Für solche Feststellungen sind Gerichte da. Was man diskutieren kann und sollte ist in der Tat die Strafhöhe, oder ob es angezeigt ist, einen neuen oder verschärften Straftatbestand einzuführen, den Gericht dann in zukünftigen Fällen berücksichtigen können.

Ich persönlich glaube jedoch nicht, dass das wirklich Taten wie die hier diskutierte verhindert. Aus dem, was ich in der Zeitung darüber gelesen habe, stellen sich mir eher andere Fragen (über das Urteil hinaus): Dürfen solche Autos überhaupt im normalen Straßenverkehr fahren? Gehören in Testwagen Drosselungen, die wenigstens bei Überführungfahrten zu aktivieren sind? Sind Tempolimits Lösungen? Oder Mindesttempi auf der Überholspur? Was ist in unserer Gesellschaft kaputt, dass es uns allen anscheinend so viel Spaß macht, dass wir meinen, so schnell fahren zu müssen ("Freie Fahrt für freie Bürger"). Oder: Welche Verhältnisse müssen in der Firma herrschen - mit Blick auf die anscheinend nicht einfache Beweisführung aufgrund kollegialer Abhängigkeiten?.
Wäre ich Regisseur und würde nach einem spannenden Plot suchen, könnte man auch die Frage aufwerfen, ob der Verurteilte nicht eigentlich Opfer der gesellschaftlichen Verstrickungen ("Freie Fahrt für freie Bürger" in Tateinheit mit einen nicht einfachen Mitarbeiter/Vorgesetzenverhältnis). Das ist ja das gruselig Faszinierende an diesem Ereignis: Es schwingt so viel anderes mit, was die Phantasie anregt.

Viele Grüße

Swen Wacker

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Raser-Rolf

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