zu Frage 1:
Mit der Aufnahme der Geschäfte (nicht unbedingt erst mit Abschluss eines Vertrages) ist die Gesellschaft gegründet. Es ist übrigens keine GbR, sondern eine offene Handelsgesellschaft OHG im Sinne der §§ 105 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Dies ergibt sich zwangsläufig daraus, dass Ihr ein Gewerbe ausüben wollt. Das hat verschiedene Konsequenzen:
Jetzt wirds ganz abstrus...
Die Interpretation ist mir ganz neu, und sie ist so offensichtlich falsch das man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln kann.
Begründe das doch mal bitte.
- Ihr müsst Euch ins Handelsregister eintragen lassen. (Das hat aber ebenfalls keinen Einfluss darauf, dass die OHG sofort entsteht, wenn Ihr die Geschäft aufnehmt.)
Mann eh das ist komplettter Unfug....
ausschließen.
Bitte bitte Du hast so offensichtlich keine Ahnung, das es besser ist Du schreibst hier nichts mehr.
zu Frage 2:
mit Steuerfragen kenne ich mich nicht so gut aus.
Ansonsten gibt Euch § 125 a HGB Auskunft darüber, was Ihr auf Geschäftsbriefen angeben müsst (Sitz, Handelsregister-Nr., etc.).
Du kennst Dich auch mit Fragen des Gesellschaftrechts nicht aus.
Also schreibe doch einfach zu diesen beiden Themen nichts mehr.
Du solltest zunächst erst einmal klären um welche Art Betrieb es sich überhaupt handelt. Erst dann läst sich feststellen ob überhaupt das HGB zur Anwendung kommt.
Sorry aber manchmal wäre es besser einfach mal die Klappe zu halten.
TomIRL