Moin!
Achtung die GBR mit Haftungsbeschränkung muss zwingend als BGB Ges mbH
gekennzeichnet werden und es bedarf bei jeder Vertragschliessung eines individuellen Haftungsausschlusses.
Dumm, wenn man direkt nach dem Posting noch DEN Link bei Google sieht:
Es gibt keine GbR mbH, das wurde höchstrichterlich für unzulässig erklärt.
Und auch zur Mindestzahl der teilnehmenden Gesellschafter gibt dieser Artikel hier Auskunft: "Mindestens zwei".
http://www.hannover.ihk.de/xrechtsi/re_hande/160103_mit_50100_gbrmbh.htm
Also zweimal Nieten gezogen, lieber Dragon.
- Sven Rautenberg