Tach
»» Achtung die GBR mit Haftungsbeschränkung muss zwingend als BGB
»» Ges. mbH
»» gekennzeichnet werden und es bedarf bei jeder Vertragschliessung
»» eines individuellen Haftungsausschlusses.Es gibt keine GbR mbH. Das ist die Niete. Eine derartige
Firmenkennzeichnung gibts nicht.Das hab ich auch nicht gesagt. Die Bezeichnung lautet BGB Ges. mbh ( siehe oben). Der teil BGB Ges. ist wie GBR zu lesen.
schau mal bei google :-)
Dann schaue doch mal genau nach, eine Haftungsbeschränkung bei Personengesellschaften ist Höchstrichterlich ausgeschlossen worden.
Wenn Die sich trotzdem so nennen, dann dürfen Sie das natürlich tun.
Es hat nur keine Auswirkungen auf die Haftung.
BGB Buch 1 § 14 Unternehmer
Du meinst den Begriff Einzelunternehmer kennt das BGB §14 nicht?
Dann melde mal Dein Gewerbe an, dann weist Du sehr schnell das das Gesetz Einzelunternehmen kennt.
Das Gesetzt unterscheidet zwischen 3 Grundsätzlichen Unternehmensformen:
1. Einzelunternehmen
2. Personengesellschaften GbR, OHG, Stille Gesellschaft, KG
3. Kapitalgesellschaften GmbH AG
Hier zum aufschlauen:
http://www.bmwi.de/Navigation/Existenzgruender/rechtsformen.html