hi,
Es wird zwar auch gesagt, dass es auch ohne Gruppen geht,
aber wenn ich das Probiere, klappts nicht mehr.Laß es lieber. Ja, es geht auch, wenn man die Gruppenzugehörigkeit des "users" außen vor läßt - vorausgesetzt, die Rechte für die Gruppe, der dieser "user" nun einmal angehört, sind bereits gesetzt.
sorry, aber ich sehe absolut keinen grund, den user einer gruppe zuzuordnen, wenn es lediglich darum geht, eine webseite zu schützen, so das ein einzelner user zugriff darauf hat (und darum geht's ja idR. bei solchen fragen).
Der Artikel beschreibt nur, wie es geht wenn man einen user-datei UND eine groups-datei verwendet und mit Gruppen arbeitet.
Selbstverständlich. Weil ein "Benutzer" auf einer UNIX-/LINUX-Kiste nun einmal zu einer Gruppe gehört, anders hat er keine Existenzberechtigung.
ich sehe hier absolut keinen bezug zum rechtesystem von unix/linux.
klar, den kann es u.U. geben - z.b. könnte man ja als password-/group-datei einfach eine angeben, die auf dem system sowieso schon existent ist und auch für andere zwecke genutzt wird.
aber das ist doch, wenn du das in einer furznormalen shared hosting umgebung einsetzt, so gut wie nie der fall.
fazit: es macht in meinen augen absolut keinen sinn, hier den user einer gruppe zuzuordnen, wenn man nur ein verzeichns "per htaccess" schützen will.
gruß,
wahsaga
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