Moin!
aber ich muss doch wenigstens im impressum die gesetzlich verankerten regelungen (Urheberschutzgesetz)nennen,oder?
Nein. Den Urheberschutz genießt du auch ohne besonderen Hinweis darauf. Der dient nur dazu, dass auch ja niemand Zweifeln kann, deine Inhalte vielleicht doch verwenden zu dürfen.
und zusätzlich von den inhalten externer links distanzieren.
Nein, auch das nicht. Dazu gibt es absolut keinerlei Zwang.
Zum einen glaube ich, dass hinsichtlich der Verlinkung in den Gerichtssälen so langsam die Realität wahrgenommen wird, was ein Link denn für eine Bedeutung hat. Zum anderen wird man dir einen absichtlich auf illegales oder beanstandenswertes Material gesetzten Link sowieso vorwerfen, egal ob du dich nun großartig davon distanziert hast oder nicht.
Laut Teledienstegesetz haftet jemand, der den Zugang zu Informationen nur vermittelt, nicht für diese Inhalte, solange er von der Rechtswidrigkeit der Informationen keine Kenntnis hat. Da kann man argumentieren, dass ein Link auch nur eine Zugangsvermittlung ist, und da man nicht das gesamte Web ständig beobachten kann, sollte es reichen, wenn zum Zeitpunkt der Linksetzung das Ziel einwandfrei war. Entsprechende Formulierungen lassen sich sicherlich in einem einzigen kurzen Satz zusammenfassen. Bloß keine Romane beginnend mit "Mit Urteil vom ... hat das Landgericht Hamburg..."!
- Sven Rautenberg