Philippé: Copyright - Bilder in's Design einbauen?

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Das Ganze mal konkret:
"Ausnahmsweise zulässig ist die Verwendung eines fremden Werkes dann, wenn durch Bearbeitung eine Grafik stark verändert wird oder die fremde Bildidee lediglich als Ausgangspunkt eigener Gestaltung genutzt wird. Die Rechtsprechung fordert hier, dass „die Wesenszüge des Originals verblassen oder völlig zurücktreten“. Die Bearbeitung oder Verfremdung muss also so weit gehen, dass praktisch ein neues Werk entsteht. Ist dies der Fall, kann das Arbeitserlebnis ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes genutzt werden." [1]

Wann ist so etwas gegeben? Reicht es, nur Teile einen Werkes zu nehmen und diese zu verfälschen (Farbe, Größe, etc.)?

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1: http://www.netlaw.de/newsletter/news0003/website.htm