Copyright - Bilder in's Design einbauen?
Philippé
- recht
0 Philippé0 Thomas0 Christoph Zurnieden0 Cybaer
Hallo,
wenn ich z.B. ein "Pulp Fiction"-Poster in mein Design einbauen will, und es dabei verändere (ich schneide Uma Thurma aus, und nutze nur "sie", Graustufen), ist es dann erlaubt?
Bsp:

Wo kann ich sowas mal nachlesen?
Danke!
MfG
Das Ganze mal konkret:
"Ausnahmsweise zulässig ist die Verwendung eines fremden Werkes dann, wenn durch Bearbeitung eine Grafik stark verändert wird oder die fremde Bildidee lediglich als Ausgangspunkt eigener Gestaltung genutzt wird. Die Rechtsprechung fordert hier, dass „die Wesenszüge des Originals verblassen oder völlig zurücktreten“. Die Bearbeitung oder Verfremdung muss also so weit gehen, dass praktisch ein neues Werk entsteht. Ist dies der Fall, kann das Arbeitserlebnis ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes genutzt werden." [1]
Wann ist so etwas gegeben? Reicht es, nur Teile einen Werkes zu nehmen und diese zu verfälschen (Farbe, Größe, etc.)?
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1: http://www.netlaw.de/newsletter/news0003/website.htm
Moin Philippé,
Wann ist so etwas gegeben? Reicht es, nur Teile einen Werkes zu nehmen und diese zu verfälschen (Farbe, Größe, etc.)?
<Meiner Meinung nach>
das ist dann gegeben, wenn die Dame durch dein "verfälschen" nicht mehr erkennbar als die solche ist.
</Meiner Meinung nach>
regds
Mike©
Moin Philippé,
Hi.
<Meiner Meinung nach>
das ist dann gegeben, wenn die Dame durch dein "verfälschen" nicht mehr erkennbar als die solche ist.
</Meiner Meinung nach>
Hmm, man kann aber auch sagen, dass der "Wesenszug" Werbung, ist ja schließlich ein Poster, nicht mehr erkennbar ist. Der Bezug zu "Pulp Fiction" ist objektiv betrachtet auch nicht mehr vorhanden (obwohl jetzt "Pulp Fiction" nur ein Beispiel sein soll, generell geht es mir um Werbung aus den 60ern und 70ern).
Moin Philippé
Hmm, man kann aber auch sagen, dass der "Wesenszug" Werbung, ist ja schließlich ein Poster, nicht mehr erkennbar ist. Der Bezug zu "Pulp Fiction" ist objektiv betrachtet auch nicht mehr vorhanden (obwohl jetzt "Pulp Fiction" nur ein Beispiel sein soll, generell geht es mir um Werbung aus den 60ern und 70ern).
Das hat damit nichts zu tun. Grundsätzlich hat die Dame das (c) auf ihr Foto. Es sei den sie hätte es (wahrscheinlich) an die Werbeagentur abgegeben. Es spielt keine Rolle wie alt..oder ob noch gibt. Es geht um das (c). Wenn es noch eines gibt (wahrscheinlich) dann gilt mein voheriges Post. Einfaches Beispiel. Mein Foto, wenn ich darauf zu erkennen bin, darfst du auch nicht ohne meine Zustimmung publizieren, es sei denn ich stehe im öffentlichen Interesse, und das tue ich wahrscheinlich genauso wenig wie diese Dame. *DOT*
regds
Mike©
Das hat damit nichts zu tun. Grundsätzlich hat die Dame das (c) auf ihr Foto.
Ja, aber sie ist ja nur ein Teil des Ganzen. Anderes Beispiel: "Godzilla"-Poster. Wenn ich "Godzilla" jetzt mal von seinen Papp-Häusern und Plastik-Panzern trenne und ihn pink anmale, ist er doch eigentlich vom (c) losgelöst, da kein Gesamtwerk kopiert wurde. Zudem wird es in mein Design eingegliedert und ist nur noch ein Teil des Ganzen.
Rein theoretisch müsste jetzt diese Ausnahme im Gesetz greifen.
Just my 2 cents.
Moin Philippé,
ok, wer war das nun Andy Warhol mit der "Verfremdung" von Marilin Monroe Bildern. Da ist Marilin als solche zu erkennen.
Oder nimm eine "klassische" Coka - Cola Flasche. Mache die mal Pink. Durch ihre einmalige Form ist sie dennoch als Coka-Cola Flasche eindeutig eine solche.
Da wir beide keine Rechtsexperten sind, hälst du dich vielleicht besser an das Post von Thomas.
Ich habe dir nur meine Auffassung mitgeteilt, und ich glaube das sie nicht so arg weit daneben ist. Ein hin und her bringt dich nicht in eine sichere "Lage". Ich rate einfach zur Vorsicht. Sichere dich gegebenfalls ab. Ich wiederhohle: Wenn die Dame nicht mehr als solche erkennbar ist, dann ist das ganz sicher OK.
regds
Mike©
Ok, Danke an Euch beide. :)
MfG
Hi,
Das hat damit nichts zu tun. Grundsätzlich hat die Dame das (c) auf ihr Foto.
Nein, hat sie nicht. "Die Dame" hat das Recht an ihrem Bild (weil sie dargestellt wird). Das Urheberrecht hat der Fotograf.
Aber wie Du schon richtig sagtest: Um das Bild einer (erkennbaren) Person zu veröffentlichen, braucht man (i.d.R.) die Erlaubnis des Abgebildeten *und* die Erlaubnis des Urhebers (bzw. Copyright-Inhabers - das Copyright ist, anders als das Urheberrecht, übertragbar).
Gruß, Cybaer
Hallo Mike,
es sei denn ich stehe im öffentlichen Interesse, und das tue ich wahrscheinlich genauso wenig wie diese Dame. *DOT*
Du solltest dich mal darüber informieren, wer »diese Dame« auf dem Foto ist. ;-)
Schöne Grüße,
Johannes
Hallo,
ich glaue das ist ein schwieriger Fall. AM besten Du fragst beim "Hersteller" des Bildes nach, ob du es verwenden darfst bzw. den Ausschnit weietrverareiten kannst.
Da ist du auf jedenfall auf der allersichersten Seite.
Thomas
Hallo,
wenn ich z.B. ein "Pulp Fiction"-Poster in mein Design einbauen will, und es dabei verändere (ich schneide Uma Thurma aus, und nutze nur "sie", Graustufen), ist es dann erlaubt?
Bsp:
Wo kann ich sowas mal nachlesen?Danke!
MfG
Hi,
wenn ich z.B. ein "Pulp Fiction"-Poster in mein Design einbauen will, und es dabei verändere (ich schneide Uma Thurma aus, und nutze nur "sie", Graustufen), ist es dann erlaubt?
Prinzipiell erstmal nicht, es gibt jedoch Ausnahmen.
wenn Du Deine Arbeit erst gar nicht veröffentlichst. Das kann aber jetzt wohl als "zu spät" eingestuft werden ;-)
wenn Du künstlerisch verwertest (Menge des Zitats spielt hier übrigens _keine_ direkte Rolle) Es ist hierbei von Vorteil wenn Du als Künstler schon bekannt bist, ist aber nicht zwingend.
wenn Du es in der Lehre (akadem. Lehre, also Uni, Schule, VHS etc) benutzt (Dafür sind im neuem Urheberrecht sogar Ausnahmen festgelegt worden)
wenn Du dieses Bild als Zitat in einem größerem Kontext benutzt.
Die letzten beiden Punkte treffen bei Dir zu, wenn ich Dich insofern richtig verstanden habe, als das Du es in einem Rahmen benutzt, der sich mit der Werbung in einem bestimtem Zeitraum beschäftigt. Quellenangabe ist aber trotzdem Pflicht.
Mit Fug und Recht etwas zu tun schützt natürlich nicht vor evt zivilrechtlichen Schritten derer, die das Geld dazu haben und auf hoher See und vor Gericht ...
so short
Christoph Zurnieden
Hi,
wenn Du es in der Lehre (akadem. Lehre, also Uni, Schule, VHS etc) benutzt (Dafür sind im neuem Urheberrecht sogar Ausnahmen festgelegt worden)
wenn Du dieses Bild als Zitat in einem größerem Kontext benutzt.
Die letzten beiden Punkte treffen bei Dir zu, wenn ich Dich insofern richtig verstanden habe, als das Du es in einem Rahmen benutzt, der sich mit der Werbung in einem bestimtem Zeitraum beschäftigt.
Du hast zwar recht, aber er will ja nicht das komplette Poster als Beispiel übernehmen (das wäre bei einem solchen Thema kein Problem), sondern nur Uma Thurman (freigestellt). Das dürfte heikel werden.
Oder ist das Thema "Uma Thurman in der Werbung"? ;-)
Gruß, Cybaer
Hi,
Du hast zwar recht, aber er will ja nicht das komplette Poster als Beispiel übernehmen (das wäre bei einem solchen Thema kein Problem), sondern nur Uma Thurman (freigestellt). Das dürfte heikel werden.
Warum sollte man da einen Unterschied machen?
Oder ist das Thema "Uma Thurman in der Werbung"? ;-)
Es geht um Werbung und wenn die Dame da vorkommt, dann ist das auch legitim.
Vielleicht geht es um ein Beispiel zum Frauenbild jener Zeit und nicht um Filmplakate im ganzem? Dann wäre die Abbildung des kompletten Plakats im Gegensatz zum Ausschnitt "heikel", aber im Grunde genommen selbst so nicht.
so short
Christoph Zurnieden
Hi,
Warum sollte man da einen Unterschied machen?
Das hängt halt vom Einzelfall ab, der hier nicht entsprechend ausführlich dargestellt wurde.
Deswegen: Kann Probleme geben, muß aber nicht. ;-)
Gruß, Cybaer