Kuddel: Darf ich den Zugang sperren?

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Darf ich den Zugang sperren?

Kuddel
  • recht
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    TomIRL
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      Ludger
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      Kuddel
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        Ludger
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          schwarze Piste
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            Ludger
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              schwarze Piste
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                Ludger
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                  schwarze Piste
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        MudGuard
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          Ludger
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            Thomas J.S.
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            Andreas Korthaus
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                Andreas Korthaus
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                  MarkX
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                    Michel
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                        Siechfred
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                          Kuddel
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                              Kuddel
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                                Siechfred
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    Siechfred
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      Mathias Bigge
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              Ludger
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                Mathias Bigge
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    Christoph Zurnieden
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      Siechfred
      • meinung
      1. 0
        Christoph Zurnieden

Hallo,

ich habe ein umfangreiches Mambo-CMS samt Shop für einen Kunden realisiert und auf seinem Webhsoting Account eines Dritten installiert. Meiner Leistungspflicht bin ich vollständig nachgekommen, aber der Kunde zahlt partou nicht und hat auch die bisherigen Mahnungen verstreichen lassen.
Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)? Ich habe auch vollen Zugriff auf seinen Webspace, aber auf dieser Basis etwas zu unternehmen, dürfte wohl kaum erlaubt sein, oder?

Grüße
Kuddel

  1. Hallo,

    ich habe ein umfangreiches Mambo-CMS samt Shop für einen Kunden realisiert und auf seinem Webhsoting Account eines Dritten installiert. Meiner Leistungspflicht bin ich vollständig nachgekommen, aber der Kunde zahlt partou nicht und hat auch die bisherigen Mahnungen verstreichen lassen.

    Das ist doch eher normal als die Ausnahme..

    Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)?

    Nein...
    Warum solltest Du das dürfen?
    Bist Du selbständig?
    Hast du einen Rechtsanwalt?

    TomIRL

    1. Hi,

      Warum solltest Du das dürfen?

      falls partout nicht gezahlt wird und sich eine Nichtfortbestehung des Geschaeftsverhaeltnisses abzeichnet koennte man schon in die vom Anfragenden skizzierte Richtung denken. Die Macht des Faktischen duerfte eine schnelle Zahlung erwirken. Allerdings ist das schon etwas riskant und sollte gut durchdacht sein und dann auch schlau umgesetzt werden.

      Erinnert mich an die Geschichte, die mir mein RA mal erzaehlt hat. Er hat einen Mieter, der einfach nicht zahlt, was hat er gemacht? Er umging den ueblichen aufwendigen Prozess dadurch, dass er das Schloss der Wohnungstuer ausgewechselt hat. Als dieser am Telefon dann wutentbrannt rief "Das duerfen Sie nicht!" hat mein RA kuehl geantwortet "Ja, da haben Sie recht, aber was wollen Sie nun machen?". Es wurde auf einmal gezahlt.   ;-)

      Also, Ohren steif halten und immer schoen rattig sein.

      Gruss,
      Ludger

      --
      "Etwas ist."
    2. Das ist doch eher normal als die Ausnahme..Leider

      Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)?

      Nein...
      Warum solltest Du das dürfen?

      Weil das installierte CMS meine Leistung darstellt, der Kunde seine Leistung aber nicht erbringt...

      Bist Du selbständig?

      Ja.

      Hast du einen Rechtsanwalt?

      Nein, die Sachlage erscheint mir mehr als klar.

      1. Hi,

        Nein...
        Warum solltest Du das dürfen?
        Weil das installierte CMS meine Leistung darstellt, der Kunde seine Leistung aber nicht erbringt...

        Du darfst aber erst nach Ankuendigung und Fristsetzung und so abschalten. Und dann auch nur, was von Dir ist.

        Bist Du selbständig?
        Ja.

        Gibts da keinen Selbststaendigenstammtisch, wo man sowas in etwa genausogut zu beantworten weiss, wie hier die "Zweiframefrage"?

        Hast du einen Rechtsanwalt?
        Nein, die Sachlage erscheint mir mehr als klar.

        Viel Glueck.   ;-)

        Gruss,
        Ludger

        --
        "Etwas ist."
        1. Tachchen!

          Du darfst aber erst nach Ankuendigung und Fristsetzung und so abschalten. Und dann auch nur, was von Dir ist.

          Echt?

          Das wäre ja sowas wie Werkunternehmerpfandrecht
          _nachdem_ das Werk übergeben und abgenommen ist!?

          Gruß

          Die schwarze Piste

          --
          ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
          http://www.smartbytes.de
          1. Hi,

            Du darfst aber erst nach Ankuendigung und Fristsetzung und so abschalten. Und dann auch nur, was von Dir ist.

            Echt?

            vermutlich geht es also nur, wenn die Uebernahme der Lieferung nicht erfolgt bzw. nicht nachweisbar ist oder vertraglich vorgesehen ist, stimmts?

            Das wäre ja sowas wie Werkunternehmerpfandrecht
            _nachdem_ das Werk übergeben und abgenommen ist!?

            Das ist doch das Pfandrecht bspw. des Autoverkaeufers.

            Gruss,
            Ludger

            --
            "Etwas ist."
            1. Tachchen!

              Das wäre ja sowas wie Werkunternehmerpfandrecht
              _nachdem_ das Werk übergeben und abgenommen ist!?

              Das ist doch das Pfandrecht bspw. des Autoverkaeufers.

              Eher das Pfandrecht des (z.B.) Autoreparateurs, der den Wagen nicht
              heraus gibt, bevor du die Reparatur nicht bezahlt hast. ;-)

              Dir erst den Wagen zurück geben (passiert daher auch so selten)und dann
              bei Streitigkeiten wieder aus deiner Auffahrt mopsen ist aber nicht o.k.

              Gruß

              Die schwarze Piste

              --
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              http://www.smartbytes.de
              1. Hi,

                Das wäre ja sowas wie Werkunternehmerpfandrecht
                _nachdem_ das Werk übergeben und abgenommen ist!?
                Das ist doch das Pfandrecht bspw. des Autoverkaeufers.
                Eher das Pfandrecht des (z.B.) Autoreparateurs, der den Wagen nicht
                heraus gibt, bevor du die Reparatur nicht bezahlt hast. ;-)

                das war gemeint.

                Dir erst den Wagen zurück geben (passiert daher auch so selten)und dann
                bei Streitigkeiten wieder aus deiner Auffahrt mopsen ist aber nicht o.k.

                Also Lieferung/Abnahme und Zahlung irgendwie aneinander binden. Geht das? (So aehnlich wie beim Einkauf in einem Geschaeft "Geld gegen Beleg und Ware"?)

                Gruss,
                Ludger

                --
                "Etwas ist."
                1. Tachchen!

                  Also Lieferung/Abnahme und Zahlung irgendwie aneinander binden. Geht das? (So aehnlich wie beim Einkauf in einem Geschaeft "Geld gegen Beleg und Ware"?)

                  Das kann sehr unterschiedlch gelagert sein:
                  Wenn du etwas zum Zurückbehalten hast, kannst du das selbstverständlich
                  Zug um Zug gegen Bezahlung leisten.
                  Das wird natürlich problematisch, wenn du z.B. in eine bestehende, fremde
                  Seite neue Inhalte einpflegen sollst oder ähnliches.

                  Letztendlich aber alles graue Theorie, denn Kuddels Kind ist bereits im Brunnen.

                  Gruß

                  Die schwarze Piste

                  --
                  ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
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      2. Hi,

        Hast du einen Rechtsanwalt?
        Nein, die Sachlage erscheint mir mehr als klar.

        Darf ich mal fragen, warum Du, wenn Dir die Sachlage mehr als klar erscheint, hier nachfragst?

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hi,

          Hast du einen Rechtsanwalt?
          Nein, die Sachlage erscheint mir mehr als klar.
          Darf ich mal fragen, warum Du, wenn Dir die Sachlage mehr als klar erscheint, hier nachfragst?

          er traut sich eben nicht. Darum fragt er nach. Ein weiser Mensch. Es scheint ihm etwas klar => er fragt nach

          Diese Distanz fehlt vielen hier.

          Gruss,
          Ludger

          --
          "Etwas ist."
          1. Hallo,

            Es scheint ihm etwas klar => er fragt nach

            Hübscher freudscher Versprecher. ;-)

            Grüße
            Thomas

        2. Ho,

          Darf ich mal fragen, warum Du, wenn Dir die Sachlage mehr als klar erscheint, hier nachfragst?

          Natürlich darfst Du das.
          Die Sachlage, das der Kunde seiner Zahlungspflicht nachkommen muss erscheint mir klar. Was mir eben nicht ganz klar ist, ist, ob ich die vorgetragenen Schritte durchführen darf, quasi um eine Art Macht auszuüben und einem drohenden Gerichtsverfahren 'vorzubeugen'.
          Ich dachte lediglich, das kann man erkennen. Aber ok, habe ich mich eben getäuscht und jetzt für Klarkeit gesorgt.

          1. Hallo!

            Was mir eben nicht ganz klar ist, ist, ob ich die vorgetragenen Schritte durchführen darf, quasi um eine Art Macht auszuüben und einem drohenden Gerichtsverfahren 'vorzubeugen'.

            Also ich wäre bei solchen Sachen ehrlich gesagt sehr vorsichtig. Wenn Du bereits entsprechend gemahnt hast, würde ich evtl. mal anrufen und sagen dass Du das Geld brauchst und wenn es dann und dann nicht auf Deinem Konto ist, einen Anwalt einschalten wirst, was dann noch auf die Rechnung draufkommt. Meist macht ein Brief vom Anwalt dann erheblich mehr Eindruck als eine Mahnung von Dir, und so teuer ist das auch nicht. Wenn Du jetzt irgendwas an deren Webseite machst, kannst Du Dir damit evtl. sehr viel mehr Ärger einhandeln.

            Grüße
            Andreas

            --
            SELFHTML Linkverzeichnis: http://aktuell.de.selfhtml.org/links/
            1. Hi!

              Wenn Du jetzt irgendwas an deren Webseite machst, kannst Du Dir damit evtl. sehr viel mehr Ärger einhandeln.

              Ja, da habe ich eben auch meine Bedenken.
              Nur irgendwie denke ich mir, sein CMS = meine Leistung und wenn er, also der Kunde, nicht zahlt, ziehe ich meine Leistung quasi wieder zurück (Stichwort Eigentumsvorbehalt)..

              Grüße
              Kuddel

              1. Hallo!

                Ja, da habe ich eben auch meine Bedenken.
                Nur irgendwie denke ich mir, sein CMS = meine Leistung und wenn er, also der Kunde, nicht zahlt, ziehe ich meine Leistung quasi wieder zurück (Stichwort Eigentumsvorbehalt)..

                Ja. Aber von "Recht haben" ist es manchmal ein recht weiter Weg zu "Recht bekommen" ;-)
                Stell Dir z.B. mal vor Du sperrst da irgendwas wichtiges, dann wird er sauer, geht zum Anwalt, erwirkt eine Einstweilige Verfügung weil er auf die Webseite/CMS angewiesen ist und Du den Vertrag aus irgendwelchen wirren Gründen angeblich noch nicht 100% erfüllt hast wolle er noch nicht zahlen...
                Dann wird das ganze schnell sehr teuer und noch viel unangenehmer.

                Grüße
                Andreas

                --
                SELFHTML Feature Artikel: http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/
                1. Stell Dir z.B. mal vor Du sperrst da irgendwas wichtiges, dann wird er sauer, geht zum Anwalt, erwirkt eine Einstweilige Verfügung weil er auf die Webseite/CMS angewiesen ist und Du den Vertrag aus irgendwelchen wirren Gründen angeblich noch nicht 100% erfüllt hast wolle er noch nicht zahlen...

                  Setzt das nicht eine vom Kunden zu erkärende Mängelrüge voraus?

                  Gruß
                  Kuddel

                  1. Stell Dir z.B. mal vor Du sperrst da irgendwas wichtiges, dann wird er sauer, geht zum Anwalt, erwirkt eine Einstweilige Verfügung weil er auf die Webseite/CMS angewiesen ist und Du den Vertrag aus irgendwelchen wirren Gründen angeblich noch nicht 100% erfüllt hast wolle er noch nicht zahlen...
                    Setzt das nicht eine vom Kunden zu erkärende Mängelrüge voraus?

                    Nein...
                    Zunächst mußt _DU_ nachweisen das Du den Vertrag voll erfüllt hast, dass scheitert zunächst daran, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
                    Und wenn es den gibt, gibt es meist keine klaren Aussagen zur Zahlung.
                    Aber Du bist doch selbständig, hast Du Dich mit den Risken noch nicht beschäftigt?
                    Ich sitze hier zeitweilig auf bis zu 20k Rechnung...
                    Mein Problem.
                    genau wie es Dein Problem ist das Geld eizutreiben.
                    Ich rate Dir dringend von allen Maßnahmen ab die deinem Kunden schaden können. Ich rate Dir weiterhin ab zu schnell einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn Dein Kunde nämlich zahlen will aber nicht kann, dann wird er vermutlich richtig bockig, und dann mußt Du klagen.
                    Eigentumsvorbehalt...
                    hahaha..
                    Dann siehe doch mal zu dass Du einen Verfügung bekommst Dir dir erlaubt Deinen Eigentumsvorbehalt sicherzustellen.
                    Ansonst kann ich über Leute wie Dich nur den Kopf schütteln, Du bist doch keine 12 mehr...
                    Kläre doch Deine Problem mit deinem Kunden Auge in Auge.
                    Ich setze mich doch auch nicht hin und jammere rum.

                    TomIRL

                    1. Ich setze mich doch auch nicht hin und jammere rum.

                      Doch, genau das hast Du grad getan.
                      Ich wollte lediglich ein paar Meinungen einholen. Denn es hätte ja durchaus sein können, das andere ähliche Erfahrungen gemacht haben und darüber berichten oder andere Ratschläge geben möchten.

                      Nicht aufregen.

                      Gruß
                      Kuddel

                2. Moin,

                  Stell Dir z.B. mal vor Du sperrst da irgendwas wichtiges, dann wird er sauer, geht zum Anwalt, erwirkt eine Einstweilige Verfügung weil er auf die Webseite/CMS angewiesen ist und Du den Vertrag aus irgendwelchen wirren Gründen angeblich noch nicht 100% erfüllt hast wolle er noch nicht zahlen...

                  Stell Dir z.B. mal vor Du klaust ein Auto, weil Du darauf angewiesen bist. Schließlich willst Du ja morgens trockenen Fußes zur Arbeit kommen. Dann geht das Auto plötzlich kaputt. Was dann? Zum Hersteller gehen und sich beschweren? Also ich weiß nicht. Wo leben wir denn?

                  MfG
                  MarkX.

                  1. Stell Dir z.B. mal vor Du klaust ein Auto, weil Du darauf angewiesen bist. Schließlich willst Du ja morgens trockenen Fußes zur Arbeit kommen. Dann geht das Auto plötzlich kaputt. Was dann? Zum Hersteller gehen und sich beschweren? Also ich weiß nicht. Wo leben wir denn?

                    Der Vergleich hinkt. Erstens verschafft sich ein Autodieb nicht das Eigentum an dem Pkw sondern nur den Besitz. Im Gegensatz dazu wurde hier dem Kunden aber sehr wohl das Eigentum an dem Werk (dem CMS) verschafft. Ferner ist ein Auto eine bewegliche Sache, was für das CMS nicht zutrifft.

                    (ohne Gewähr)

                    Michel

                    1. Im Gegensatz dazu wurde hier dem Kunden aber sehr wohl das Eigentum an dem Werk (dem CMS) verschafft. Ferner ist ein Auto eine bewegliche Sache, was für das CMS nicht zutrifft.

                      Nicht ganz, der Kunde hat das Besitzrecht erhalten, ist aber nicht Eigentümer --> Eigentumsvorbehalt..

                      Gruß
                      Kuddel

                      1. Im Gegensatz dazu wurde hier dem Kunden aber sehr wohl das Eigentum an dem Werk (dem CMS) verschafft. Ferner ist ein Auto eine bewegliche Sache, was für das CMS nicht zutrifft.
                        Nicht ganz, der Kunde hat das Besitzrecht erhalten, ist aber nicht Eigentümer --> Eigentumsvorbehalt..

                        Man man man..
                        kapiere es doch endlich...
                        Wie willst Du ein Eigentum an einer Sacher erhalte die Du gar niucht erstellt hast.
                        Den Wert Deiner schöpferischen Leistung ist zu gering um am CMS ein eigentum zu erwerben. Du hast eine Dienstleistung erbracht.
                        Genau wie mein frisör der mir die Haare schneidet.
                        Der kann doch auch nicht sagen, ich mache dir die Haare wieder dran.

                        TomIRL

                      2. Im Gegensatz dazu wurde hier dem Kunden aber sehr wohl das Eigentum an dem Werk (dem CMS) verschafft. Ferner ist ein Auto eine bewegliche Sache, was für das CMS nicht zutrifft.
                        Nicht ganz, der Kunde hat das Besitzrecht erhalten, ist aber nicht Eigentümer --> Eigentumsvorbehalt..

                        Ja, aber der Eigentumsvorbehalt ist ja nur auf bewegliche Sachen (§449 I 1 BGB) anwendbar. Und dazu zählt ein CMS wohl nicht. Vgl. https://forum.selfhtml.org/?t=95480&m=579366.

                        Michel

                      3. Привет Kuddel.

                        Nicht ganz, der Kunde hat das Besitzrecht erhalten, ist aber nicht Eigentümer --> Eigentumsvorbehalt..

                        Liest du eigentlich nur Antworten, die deine Meinung bestätigen? Du begibst dich hier auf ein Glatteis, von dem du möglicherweise ohne die Hilfe eines Anwaltes nicht mehr runterkommst. Wo ist das Problem, den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (siehe Links in meinem Posting vom 25.07.2004) zu beschreiten? Dafür brauchst du keinen Anwalt, wenn du aber mal eben so das CMS abschaltest, vielleicht doch.

                        Дружба!
                        Siechfred

                        --
                        Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
                        1. Liest du eigentlich nur Antworten, die deine Meinung bestätigen?

                          Nein.

                          Du begibst dich hier auf ein Glatteis, von dem du möglicherweise ohne die Hilfe eines Anwaltes nicht mehr runterkommst. Wo ist das Problem, den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (siehe Links in meinem Posting vom 25.07.2004) zu beschreiten? Dafür brauchst du keinen Anwalt, wenn du aber mal eben so das CMS abschaltest, vielleicht doch.

                          Ist kein Problem, so wird es vermutlich auch ablaufen, nachdem ich festgestellt habe, dass mein angedachter Weg scheitern könnte.
                          Ich wollte lediglich anmerken, dass _ich_ der Eigentümer der Sache bin und nur das Besitzrecht übergeben wurde.

                          Siechfred

                          Freundschaft!

                          1. Links in meinem Posting vom 25.07.2004) zu beschreiten? Dafür brauchst du keinen Anwalt, wenn du aber mal eben so das CMS abschaltest, vielleicht doch.

                            Ist kein Problem, so wird es vermutlich auch ablaufen, nachdem ich festgestellt habe, dass mein angedachter Weg scheitern könnte.
                            Ich wollte lediglich anmerken, dass _ich_ der Eigentümer der Sache bin und nur das Besitzrecht übergeben wurde.

                            Nein Du bist kein Eigentümer..
                            Lies die Antworten...

                            1. Nein Du bist kein Eigentümer..

                              Die Erstellung eines Designs, die Einarbeitung der Inhalte, die Um- und Neuprogrammierung erheblicher Teile von Mambo, Umprogrammierung eines Shops etc. pp. macht mich nicht zum Eigentümer der Sache?
                              Ich werd verrückt. :-(

                              1. Привет Kuddel.

                                Nein Du bist kein Eigentümer..
                                Die Erstellung eines Designs, die Einarbeitung der Inhalte, die Um- und Neuprogrammierung erheblicher Teile von Mambo, Umprogrammierung eines Shops etc. pp. macht mich nicht zum Eigentümer der Sache?

                                Es ist deine geistige Leistung, deren "Eigentümer" in Gestalt des Urheberrechts du bist. Mit dem Vertrag hast du dem Kunden ein wie auch immer geartetes Nutzungsrecht eingeräumt. Aber das gibt dir nicht das Recht, an seiner Webseite oder gar an dem Server eines unbeteiligten Dritten herumzupfuschen.

                                Дружба!
                                Siechfred

                                --
                                Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
                  2. Hallo!

                    Stell Dir z.B. mal vor Du sperrst da irgendwas wichtiges, dann wird er sauer, geht zum Anwalt, erwirkt eine Einstweilige Verfügung weil er auf die Webseite/CMS angewiesen ist und Du den Vertrag aus irgendwelchen wirren Gründen angeblich noch nicht 100% erfüllt hast wolle er noch nicht zahlen...

                    Stell Dir z.B. mal vor Du klaust ein Auto, weil Du darauf angewiesen bist. Schließlich willst Du ja morgens trockenen Fußes zur Arbeit kommen. Dann geht das Auto plötzlich kaputt. Was dann? Zum Hersteller gehen und sich beschweren?

                    hä? Wer will sich hier beschweren? Was ich meine ist folgendes:

                    Es ist in unserem Rechtssystem gut möglich, dass wenn Du sowas wie vom AP beschrieben machst, dass der Gegner dann vom Gericht(!) eine Einstweilige Verfügung bekommt, dass Du umgehend alles wieder herstellen sollst, und Du dafür erstmal mind. ein paar 100 EUR zahlen darfst. Der Rest wird dann später geklärt. Wenn Du das nicht machst, bekommst Du sehr schnell noch sehr viel mehr Ärger. Ich sage nicht dass sowas passieren _muss_, nur dass es unter gewissen Umständen passieren _kann_.

                    Das was Du beschreibst ist schlicht und ergreifend eine Straftat, was ich beschreibe ist vom Gericht abgesegnet. Das man natürlich - entsprechende Verträge vorausgesetzt - am Ende am längeren Hebel sitzt und den Rechtsstreit vor Gericht gewinnen würde ist was anderes. Aber alle Kosten (Anwalt, Gericht...) bis zum Urteil darfst Du erstmal vorstrecken. Und dann lebst Du mit dem Risiko dass der Kunde evtl. zahlungsunfähig ist, dann war das alles ein teurer Spaß.

                    Also ich weiß nicht. Wo leben wir denn?

                    Willkommen in der Realität ;-)

                    Grüße
                    Andreas

                    --
                    SELFHTML Tipps & Tricks: http://aktuell.de.selfhtml.org/tippstricks/
  2. Hi Kuddel

    Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)? Ich habe auch vollen Zugriff auf seinen Webspace, aber auf dieser Basis etwas zu unternehmen, dürfte wohl kaum erlaubt sein, oder?

    Darfst du genau dann, wenn du im Vertrag einen Eigentumsvorbehalt ausgemacht hast.

    Gruss Daniela

    1. Hi Daniela,

      Darfst du genau dann, wenn du im Vertrag einen Eigentumsvorbehalt ausgemacht hast.

      Der ist meinen AGB verankert.

      Gruß
      Kuddel

      1. Hi Daniela,

        Darfst du genau dann, wenn du im Vertrag einen Eigentumsvorbehalt ausgemacht hast.
        Der ist meinen AGB verankert.

        Vergiß Deine AGB..
        Dein Kunde hat in seinen AGB was anderes drinstehen..
        Ob es überhaupt Dein Eigentum war.. Stichwort Schöpfungshöhe Urheberrecht, Lizenzsvereinbarungen.
        Denn Du hast nur Rechte verkauft keine Sachen.
        TomIRL

    2. 你好 Daniela,

      Darfst du genau dann, wenn du im Vertrag einen Eigentumsvorbehalt
      ausgemacht hast.

      Und auch dann nur nach Ankuendigung mit ausreichender, genau benannter
      Frist.

      再见,
       CK

      --
      Der Verstand steht ueber allem. Was durch die Vorstellungskraft nicht geschaffen werden kann, existiert nicht.
      http://wwwtech.de/
      1. 你好 Daniela,

        Darfst du genau dann, wenn du im Vertrag einen Eigentumsvorbehalt
        ausgemacht hast.

        Und auch dann nur nach Ankuendigung mit ausreichender, genau benannter
        Frist.

        Nein, genau dann auch nicht...
        Dass mit dem Eigentumsvorbehalt ist eine ganz heiße Kiste.
        Auch ein Provider der eine Domain kündigt, den Account sperrt etc. hat unter Umständen Probleme mit Schadensersatz.
        Weil wie Sichfred schon schrieb Eingentumsvorbehalt nur an Sachen besteht, und selbst dann gibt es Probleme. Wie will man den auf legalen Wege in den Besitz seiner Sachen kommen?
        Das geht nur über einen Gerichtsvollzieher mit entsprechenden Bescheiden.
        Ja und auch Deine AGB helfen Dir nicht weiter, weil Deine AGB recht schnell rechtswidrig sind, wenn Sie bspw. gegen das BGB verstoßen oder auch nur mit Ihm kollidieren.
        Das AGB Recht ist zudem recht kompliziert, und unterliegt im kaufmännsichen Geschäftsverkehr auch noch mal ganz anderen Regeln.
        Stichwort "sich widersprechende AGB" der beiden Geschäftspartner.
        Welche AGB sind denn letztlich wirksam?

        Ganz einfaches Beispiel, meine AGB sehen Zahlungsziel 14 Tage vor, die von meinem Kunden 6 Wochen.
        Was nun?

        TomIRL

        1. Ganz einfaches Beispiel, meine AGB sehen Zahlungsziel 14 Tage vor, die von meinem Kunden 6 Wochen.
          Was nun?

          Ganz einfach, unterzeichnest Du bei Deinem Kunden einen Vertrag und erkennst damit seine AGB an, gelten 6 Wochen, umgekehrt eben 2 Wochen.
          Zumindest mit meinem laienhaften Verständnis vom Recht.

          1. Ganz einfaches Beispiel, meine AGB sehen Zahlungsziel 14 Tage vor, die von meinem Kunden 6 Wochen.
            Was nun?
            Ganz einfach, unterzeichnest Du bei Deinem Kunden einen Vertrag und erkennst damit seine AGB an, gelten 6 Wochen, umgekehrt eben 2 Wochen.
            Zumindest mit meinem laienhaften Verständnis vom Recht.

            *ROTFL*
            Die meisten AGB Streitigkeiten gehen genau darum.
            Hat Dein Kunde nicht zu Dir gesagt "das machen wir so wie in unserem Hause üblich"?
            Die nächste Frage ist doch ob die AGB wirksam sind.
            Du solltest zum RA gehen.
            Das wird mit Dir nix.
            TomIRL

  3. Moin,

    Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)? Ich habe auch vollen Zugriff auf seinen Webspace, aber auf dieser Basis etwas zu unternehmen, dürfte wohl kaum erlaubt sein, oder?

    ich weiß es nicht aber: Wenn der gesunde Menschenverstand und unser Rechtssystem kompatibel sind, darfst Du das CMS mit Sicherheit abschalten.

    MfG
    MarkX.

    1. Gude,

      Wenn der gesunde Menschenverstand und unser Rechtssystem kompatibel sind

      *rofl*, der war gut.

      Bert

      --
      E492: Not an editor command: Wq
      ln -s /dev/brain
      Selbst ist der Mann, wenn er sich verdoppeln kann
    2. habe d'ehre

      Wenn der gesunde Menschenverstand und unser Rechtssystem kompatibel sind

      Was um Himmels Willen verleitet Dich zu Dieser schon fast abenteuerlich anmutenden Ansicht? Das Eine schliesst das Andere foermlich aus.

      Fuer mein Befinden wurden weite Teile unseres Rechtssystems *unter Ausschluss* des gesunden Menschenverstandes festgelegt. Hier im Besonderen gerade der Bereich IT-Recht.

      man liest sich
      Wilhelm

      1. yo,

        Was um Himmels Willen ....

        müsste es nicht was um Wilhelms Willen heissen ? ;-)

        Ilja

        1. habe d'ehre

          müsste es nicht was um Wilhelms Willen heissen ? ;-)

          Willst Du mir jetzt damit sagen, dass unser Rechtssystem immer mit dem gesunden Menschenverstand konform geht und ich mir das Gegenteil nur einbilde?

          man liest sich
          Wilhelm

          1. yo,

            Willst Du mir jetzt damit sagen, dass unser Rechtssystem immer mit dem gesunden Menschenverstand konform geht und ich mir das Gegenteil nur einbilde?

            im grunde genommen wollte ich auf etwas anderes hinaus. aber um auf das thema zurückzukommen, in einem prozess wird halt meistens einer gewinnen und einer verlieren. der eine wird sagen, alles tutti mit dem rechtssystem und der andere wird sagen, armes deutschland.

            recht ist nicht gott gegeben, sondern wird von menschen gemacht. insofern hat das weniger mit menschenverstand, sondern mit der jeweiligen position, bzw. betrachtungsweise zu tun.

            Ilja

            1. Hi,

              recht ist nicht gott gegeben, sondern wird von menschen gemacht. insofern hat das weniger mit menschenverstand, sondern mit der jeweiligen position, bzw. betrachtungsweise zu tun.

              unser Rechtssystem ist die Summe der Einzelleistungen vieler. Insofern sollte man sich einer primitiven individuellen Sichtweise nicht oeffnen. Man bedenke: jahrelang geuebte Demokratie (ich denke mal, dass es nicht mehr allzu viele Gesetze aus der Zeit "vor 1945" gibt) und deren Gesetzgebung mit Deutscher Praezision!

              Allerdings werden die Gesetze von Juristen erstellt, die wiederum deren Anwendung (oft dann natuerlich primaer im Eigeninteresse) begleiten, sprich, die Juristenklasse hat natuerlich gar kein Interesse an einer konsistenten und einfachen Gesetzgebung, sondern wuenscht sich ein breites und offenenes Betaetigungsfeld und einen Gesetzes- und Regelungswulst.

              Juristen ist halt nicht zu trauen, die sind unmoralisch.   ;-)

              Gruss,
              Ludger

              --
              "Gerd ist einer von denen."
              1. yo,

                Insofern sollte man sich einer primitiven individuellen Sichtweise nicht oeffnen.

                ich denke mal, zum einen ist es ein unterschied, ob es sich um eine primitive oder individuelle sichtweise handelt. bei primitiv steckt nämlich deine bewertung mit drinne. und die frage ist, wer soll den solch eine primitive sichtweise haben ?

                Man bedenke: jahrelang geuebte Demokratie (ich denke mal, dass es nicht mehr allzu viele Gesetze aus der Zeit "vor 1945" gibt) und deren Gesetzgebung mit Deutscher Praezision!

                wir sind meiner meinung nach noch sehr weit weg von einer demokratie. ich glaube kaum, dass alles was hierzulande geschieht auch wirklich im interesse der mehrheit ist. und selbst demokratie ist von menschen gemacht, um sich selbst vorteile zu verschaffen. auch hier gilt, dem einen ist der jetzige zustand recht, dem anderen nicht.

                Allerdings werden die Gesetze von Juristen erstellt, die wiederum deren Anwendung (oft dann natuerlich primaer im Eigeninteresse) begleiten, sprich, die Juristenklasse hat natuerlich gar kein Interesse an einer konsistenten und einfachen Gesetzgebung, sondern wuenscht sich ein breites und offenenes Betaetigungsfeld und einen Gesetzes- und Regelungswulst.

                zum einen werden gesetze nicht ausschließlich von juristen erstellt und schon mal gar nicht beschlossen. das ist aufgabe unseres parlamentes, die nicht zwangsweise alle juristen sein müssen. sicherlich gibt es gremien, wo juristen mitwirken, aber ich denke mal, noch haben wir eine gewaltenteillung. zum anderen gibt du ja selbst an, dass diese juristen ihre interessen verfolgen, sprich alles im sinne des betrachters liegt.

                Ilja

              2. Moin!

                (ich denke mal, dass es nicht mehr allzu viele Gesetze aus der Zeit "vor 1945" gibt)

                Ich denke, du denkst falsch. Den Gesetzen waren die Weltkriege und die entsprechend turbulenten Zeiten ziemlich egal.

                Beispielsweise entstand das Bürgerliche Gesetzbuch im 19. Jahrhundert und trat am 1.1.1900 in Kraft. Ist also schon fast 105 Jahre alt. Mal ganz zu schweigen von diversen Gesetzen aus der Zeit der Nationalsozialisten, die auch heute noch gelten, weil sie sich irgendwie für die Bevorzugten dann doch als ganz praktisch erwiesen haben, z.B. das Rechtsberatungsgesetz.

                - Sven Rautenberg

                1. Hi,

                  (ich denke mal, dass es nicht mehr allzu viele Gesetze aus der Zeit "vor 1945" gibt)
                  Ich denke, du denkst falsch. Den Gesetzen waren die Weltkriege und die entsprechend turbulenten Zeiten ziemlich egal.

                  ich hatte diese Schwaeche meines Beitrags befuerchtet. Es gelten also tatsaechlich noch viele Gesetze bzw. Paragraphen aus ferner Vergangenheit. Danke fuer den Hinweis.

                  Gruss,
                  Ludger

                  --
                  "Etwas ist."
        2. Hi Ilja,

          Was um Himmels Willen ....
          müsste es nicht was um Wilhelms Willen heissen ? ;-)

          Meines Erinnerung nach heißt es:
          "Wo ein Willy ist, da ist auch ein Weg!"

          Viele Grüße
          Mathias Bigge

  4. Привет Kuddel.

    Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)? Ich habe auch vollen Zugriff auf seinen Webspace, aber auf dieser Basis etwas zu unternehmen, dürfte wohl kaum erlaubt sein, oder?

    Du solltest durch einen Rechtsanwalt deines Vertrauens prüfen lassen, ob dein Vorhaben evtl. unter § 303b StGB (Computersabotage) fällt, und lass dich nicht von dem "Titel" des Paragrafen abschrecken, m.E. passt er von seinem Regelungsinhalt hervorragend. Du kannst ja auch nicht in das vom Kunden angemietete Büro spazieren und die Büroleuchten abklemmen, die er dir nicht bezahlt hat, selbst wenn du noch den Schlüssel hast, den dir der Kunde einst zum Anklemmen der Leuchte gab.

    Soweit meine Meinung zum Sachverhalt (ohne Gewähr).

    Дружба!
    Siechfred

    --
    Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
    1. Hi Siechfred,

      sagen wir, bei dem Kunden ist geldlich nichts zu holen, und bei Wartungsarbeiten würde nun das CMS versehentlich beschädigt, so dass es nicht mehr funktioniert. Könnte der Auftragnehmer dann eine Reparatur verweigern, bis seine Rechnung bezahlt wäre?

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Привет Mathias.

        sagen wir, bei dem Kunden ist geldlich nichts zu holen, und bei Wartungsarbeiten würde nun das CMS versehentlich beschädigt, so dass es nicht mehr funktioniert. Könnte der Auftragnehmer dann eine Reparatur verweigern, bis seine Rechnung bezahlt wäre?

        Ich würde zunächst den Schädiger auffordern, den von ihm verursachten Schaden im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht innerhalb einer angemessenen Frist und für mich kostenfrei zu beseitigen. Weitere, darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen bleiben davon unberührt (Verdienstausfall usw.). Und wenn ich ganz frech wäre, würde ich den behaupteten Schadensersatzanspruch mit der Werklohnforderung aufrechnen (kein Witz, habe ich schon erlebt). Ergo: Finger weg vom CMS!

        Дружба!
        Siech*nur meine 2 Cent*fred

        --
        Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
        1. Hi,

          Ergo: Finger weg vom CMS!

          und wenn es auf einmal einen kleinen Fehler gibt? Der genauso codiert ist, dass er nachvollziehbar erst nach einer bestimmten Zeit auftritt? So eine kleine Sache mit einem Datentyp, der vollaeuft zum Beispiel? Koennte sowas nicht passieren?

          Gruss,
          Ludger

          --
          "Das CMS hatte einen Fehler, der erst beim Zugriff Nr.1024 auftrat."
          1. Hi Ludger,

            und wenn es auf einmal einen kleinen Fehler gibt? Der genauso codiert ist, dass er nachvollziehbar erst nach einer bestimmten Zeit auftritt? So eine kleine Sache mit einem Datentyp, der vollaeuft zum Beispiel? Koennte sowas nicht passieren?

            An so etwas dachte ich auch. Das kann ja bei Wartungsarbeiten tatsächlich passieren. Blöd wäre natürlich, wenn dann auch die Logs weg wären und man nicht mehr nachvollziehen könnte, wer das verursacht hat.

            Viele Grüße
            Mathias Bigge

            1. Привет Mathias.

              und wenn es auf einmal einen kleinen Fehler gibt? Der genauso codiert ist, dass er nachvollziehbar erst nach einer bestimmten Zeit auftritt? So eine kleine Sache mit einem Datentyp, der vollaeuft zum Beispiel? Koennte sowas nicht passieren?
              An so etwas dachte ich auch. Das kann ja bei Wartungsarbeiten tatsächlich passieren. Blöd wäre natürlich, wenn dann auch die Logs weg wären und man nicht mehr nachvollziehen könnte, wer das verursacht hat.

              Das wäre eine Form von Selbstjustiz, und da bin ich gegen :)

              Дружба!
              Siechfred

              --
              Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
            2. Hi,

              und wenn es auf einmal einen kleinen Fehler gibt? Der genauso codiert ist, dass er nachvollziehbar erst nach einer bestimmten Zeit auftritt? So eine kleine Sache mit einem Datentyp, der vollaeuft zum Beispiel? Koennte sowas nicht passieren?
              An so etwas dachte ich auch. Das kann ja bei Wartungsarbeiten tatsächlich passieren. Blöd wäre natürlich, wenn dann auch die Logs weg wären und man nicht mehr nachvollziehen könnte, wer das verursacht hat.

              um das luzifersche Treiben noch etwas zu verfeinern. Waere ein solcher Bug nicht eine ohnehin erforderliche Eigenanforderung des Entwicklers, der so zu sagen routinegemaess hinzugebaut wird, um bei
               - faelligkeitstermingerechter Zahlung in einer ersten Routinewartung des Systems diesen auszubauen
               - nichtfaelligkeitstermingerechter Zahlung eine schwere Stoerung zu haben und zwar ohne in den Logs Spuren zu hinterlassen bzw. Zugriffsrechte zu benoetigen
              ?

              Ja, so muss man denken als moderner Mensch.

              Gruss,
              Ludger

              --
              "Der Traeger des Lichts laesst gruessen."
              1. Hi Ludger,

                Ja, so muss man denken als moderner Mensch.

                "Wenn wir auf Melmac etwas nicht verstehen, machen wir es kaputt."

                Viele Grüße
                Mathias Bigge

  5. Hi,

    ich habe ein umfangreiches Mambo-CMS samt Shop für einen Kunden realisiert und auf seinem Webhsoting Account eines Dritten installiert. Meiner Leistungspflicht bin ich vollständig nachgekommen, aber der Kunde zahlt partou nicht und hat auch die bisherigen Mahnungen verstreichen lassen.

    Sind die Mahnungen rechtlich korrekt ausgeliefert worden?

    Bin ich berechtigt, das CMS abzuschalten und den Kundenzugang zum CMS zu sperren (User blockieren)? Ich habe auch vollen Zugriff auf seinen Webspace, aber auf dieser Basis etwas zu unternehmen, dürfte wohl kaum erlaubt sein, oder?

    Ist es wahrscheinlich auch nicht, da wohl das CMS (bei ausgemachtem Eigentumsvorbehalt) Dir gehört, aber nciht die Daten. Die sind aber leider fest verbunden, es reicht ja schon, wenn Du Dich nur einloggst.
    Warum nicht ganz einfach einen Titel besorgen beim Amtsgericht und pfänden. Z.B. die Web-Adresse und die dann einfach abklemmen.
    Eine Drohung in diese Richtung reicht meist. Erfolgt keiner Reaktion: abklemmen und Geld abschreiben, das siehst Du eh nie. Vielleicht läßt sich noch das eine oder andere pfänden, aber das ist eher selten.

    so short

    Christoph Zurnieden

    1. Привет Christoph.

      Ist es wahrscheinlich auch nicht, da wohl das CMS (bei ausgemachtem Eigentumsvorbehalt) Dir gehört, aber nciht die Daten.

      Eigentumsvorbehalt gibt es ausschließlich an beweglichen Sachen, nicht jedoch an Rechten. Mich würde jetzt mal interessieren, ob man sich an einem CMS als Software das Eigentum vorbehalten kann. Zumindest das OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.1998, hat das verneint.

      Дружба!
      Siechfred

      --
      Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
      1. Hi,

        Ist es wahrscheinlich auch nicht, da wohl das CMS (bei ausgemachtem Eigentumsvorbehalt) Dir gehört, aber nciht die Daten.

        Eigentumsvorbehalt gibt es ausschließlich an beweglichen Sachen, nicht jedoch an Rechten. Mich würde jetzt mal interessieren, ob man sich an einem CMS als Software das Eigentum vorbehalten kann. Zumindest das OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.1998, hat das verneint.

        Da war ich mir so sicher, gegenteilige Urteile zu kennen, habe aber bis jetzt keine gefunden. Tja, da habe ich mich wohl geirrt.
        Soll vorkommen ;-)

        so short

        Christoph Zurnieden