Servus,
Warum was war an at`s Aussage nicht toll?
Besser kannst Du es doch nicht haben.
-> Ausserdem kann man wie bei Spammails auch rechtlich dagegen vor gehen.
Du musst es denen nur untersagen.
Ganz wichtig!! Mach klar, dass Du das nicht willst.
Ansonsten ist ein eine Stillschweigende Einverständnis.
Tja und wegen Geld verdienen....
Also mit einer Unterlasung darf man auch eine Strafe definieren. Ja das ist gesetzlich Korrekt und wird vom Herrn Gravenreuth gerne zum Geldverdienen her genommen.
-> Abmahnung heisst das Zauberwort. Genau das würde ich tun und den max. Zulässigen Satz definieren. Zukünftig wirst Du dich über jede Mails bzw. Fax freuen was Du eigentlich nicht wolltest. Da klingelt die Kasse.
Gruss Matze